Seite:De DZfG 1889 01 146.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Beschränkung. Dem entspricht, dass nach Rudolfs Brief die Artisten keinen Decan hatten, dass der Rector auch als ihr besonderes Haupt galt, während sie nach Albrechts Brief wie alle Facultäten einem besonderen Decan unterstanden. Beseitigt wurde ferner die offenbar den Bürgern unbequeme Bestimmung, welche einen Theil von Wien zur Pfaffenstadt erklärte und in demselben die Nutzung der Häuser durch Miethe und Verkauf wesentlichen Beschränkungen unterwarf. Auch die Eintheilung in Nationen wurde geändert. Sie beruhte auf einem Beschluss der Universität, aber der Herzog änderte sie durch seinen Erlass und verlieh ferner auch erst noch durch besonderen Erlass der Universität das Recht, bindende Beschlüsse zu fassen. In allen diesen Anordnungen scheint der Herzog seine Stellung zu der Schule nicht anders aufzufassen wie die spanischen und neapolitanischen Könige, die Universität erscheint als eine Anstalt des Landes, die herzogliche Gewalt verleiht ihr ihre Rechte und Befugnisse. Trotzdem möchte ich nicht behaupten, dass die Herzöge die Universität ohne päpstlichen Stiftungsbrief zu gründen gewagt haben würden. Dergleichen Fragen sind eben nicht als blosse Principienfragen zu behandeln.

5–8. Erfurt, Heidelberg, Köln, Kulm.

In verschiedenen Städten Deutschlands, z. B. in Osnabrück, Köln, Hildesheim, Prag, Wien, sind im 13. und 14. Jahrhundert Schulen gewesen, an denen thatsächlich dieselben Studien getrieben wurden, wie an der Artistenfacultät der Generalstudien[1] und in der gleichen Weise. Auch muss an ihnen studentisches Treiben geherrscht haben, denn Deutschland war ein Hauptsitz der Scholarenpoesie[2], aber es findet sich doch an diesen Schulen keine Spur, dass sie sich eine den Generalstudien entsprechende Organisation gegeben oder dass sie den Anspruch erhoben hätten, Generalstudien zu sein. Eine Ausnahme macht Erfurt. Nur durch den Zufall, der den Nicolaus von Bibera[3] veranlasste, sein carmen satiricum zu schreiben, haben wir Kunde von der grossen Entwicklung

  1. Andere Facultäten waren wohl nicht oder nur vereinzelt vertreten, Theologie war namentlich regelmässig den Ordensschulen überlassen.
  2. Geschichte der deutschen Universitäten I, 147 und 158 f.
  3. Nicolai de Bibera carmen satiricum, herausgegeben v. Th. Fischer in den Geschichtsquellen der Provinz Sachsen I. Halle 1870.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_146.jpg&oldid=- (Version vom 11.11.2022)