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eine Universität errichtet, die aber zu keiner Blüthe gelangte und erbat deshalb 1412[1] „von der Güte des römischen Königs die gnädige Erlaubniss und das Recht, in Turin ein Generalstudium einzurichten, wie es in anderen Städten bestehe“[2]. Sigismund ordnete darauf an, dass in Turin ein Generalstudium in Theologie, den beiden Rechten, Medicin und Philosophie errichtet werde, ohne der wenige Jahre zuvor durch den Papst vollzogenen Gründung zu erwähnen[3], verlieh die Privilegien von Paris, Bologna u. s. w., regelte die Promotion und gewährte am Schluss dem Herzog von Savoyen und seinen Nachfolgern das Recht, die Universität von Turin an einen anderen Ort zu verlegen. Dieser Zusatz ist ungewöhnlich, stimmt aber überein mit anderen Zeugnissen, aus denen sich ergibt, dass die Verlegung und Erneuerung[4] von Universitäten rechtlich ebenso behandelt wurde, wie die Neugründung.

Also bis auf Friedrich III. sind von deutschen Kaisern 10 (mit Piacenza 11) Stiftungsbriefe für Universitäten in Italien und im Arelat verliehen worden, dagegen sind für die 9 Universitäten, welche in dieser Periode in Deutschland gegründet wurden: Prag 1347, Wien 1365, Erfurt 1379 (1389), Heidelberg

  1. Cenni storici sulla regia università di Torino Tor. 1872 p. 9. Die Stiftungsbriefe sind hier jedoch nicht mitgetheilt; ich benutzte sie in den Statuta Venerandi Sacrique Collegii Jurisconsultorum Augustae Taurinorum. Taur. 1614, p. 57 f. u. p. 59.
  2. Ib. Stat. p. 59: in civitate Taurina ad instar aliarum urbium de instaurando generale studium in facultatibus quibuscunque gratiam, privilegium et facultatem de benignitate romana regia concedere dignaremur.
  3. Ibidem Statuta ven. collegii p. 59: liberam facultatem et potestatem plenariam dictum studium pro ejus et suorum heredum arbitrio libere commutandi et transferendi a dicta civitate Taurin. ad alium locum ecclesiae et dioecesis. Der Ausdruck zeigt, dass vom Standpunkt der Theorie dieses Recht als etwas Neues, mit dem privilegium studii generalis noch nicht Gegebenes galt, und der Kaiser fügt auch noch die Beschränkung hinzu, dass die Verlegung nicht über die Grenzen der Diöcese gehe und endlich noch die weitere, dass es nach Turin zurückgeführt werde, sobald die Gründe der Verlegung aufhörten.
  4. Für Ofen erbat Sigismund 1389 ein päpstliches Privileg, und zur Neugründung des eingegangen Studiums 1410 erbat er wieder ein päpstliches Privileg, und als diese Universität später noch einmal einging, holte König Mathias Corvinus ein drittes Mal die päpstliche Erlaubniss ein. Siehe die Gründungsgeschichte bei Denifle I, 418 f.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_130.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2022)