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4. Siena 1357. Zwei Jahre später gewährte Karl Siena einen Stiftungsbrief, welcher in wesentlichen Punkten mit dem für Perugia übereinstimmt. Karl sagt auch hier, dass bisher in Siena schon ein Generalstudium bestanden habe, dass es aber gegenwärtig zurückgegangen sei und nun durch ihn zu neuem Leben erweckt werden solle. Karl erkannte also das frühere, ohne Privileg von Papst oder Kaiser lediglich unter der Autorität der Stadt entstandene Generalstudium von Siena als ein solches an, in gleicher Weise wie er das von Arezzo anerkannt hatte. Kaiser Karl theilte demnach die Anschauungen von Bartolus und Baldus nicht, seine Handlungsweise entsprach der Ansicht des Richard Malumbra[1] und der übrigen, welche Bartolus bekämpften, und da er als Kaiser die Quelle des Rechts darstellte, so muss man sagen, dass die Lehre des Bartolus und Baldus mit einer für die Frage wesentlichen Thatsache im Widerspruch stand. Auch Bartolus und Baldus waren eben fern davon, ihre Theorie auf Grund einer Sammlung der einschlägigen Thatsachen zu entwickeln; sie waren Scholastiker.

5. Pavia 1361. Auf Bitten der Stadt Pavia gewährte ihr Karl IV. 1361 ein Generalstudium in den beiden Rechten, der Medicin und den Artes und verlieh dazu die Privilegien, welche Paris, Bologna, Oxford, Orleans, Montpellier und irgendwelche andere Universitäten haben sollten[2]. 1389 erbat dann der Herzog von Mailand auch von Papst Bonifaz IX. einen Stiftungsbrief für Pavia.

6. Florenz 1364. Als 1364 der Bischof von Florenz als Legat des Papstes an Karls Hof kam, benutzte er die Gelegenheit, nach Erledigung seiner amtlichen Aufträge für das Generalstudium

  1. Vergl. meine Ausführung in Gesch. d. d. Un. I, 383 A. 2.
  2. Memorie e documenti per la storia dell’ università di Pavia II, 2, Nr. 2. Die Bitte der Stadt an Karl IV. lautete: quatenus ipsi ad instar aliarum urbium de instaurando generali studio in facultatibus quibuscunque gratiam et privilegium benignitate caesarea concedere dignaremur. Von der Bitte des Herzogs an den Papst 1389 heisst es ib. p. 4 N. 3 desideret plurimum adesse studium auctoritate apostolica generale in qualibet licita facultate. Dieser Ausdruck ist ganz entsprechend dem von Urban VI. in der Bestätigung von Lucca angewendeten.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 127. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_127.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2022)