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Entwicklung aufzuhalten, wäre vergebliches Bemühen; es wird vielmehr darauf ankommen, ihr Gegengewichte zu bieten, und in dieser Hinsicht wird eine Zeitschrift, so sehr man auch die Hoffnungen verständigerweise herabstimmen mag, immerhin manches thun können.

Erwägungen ähnlicher Art würden allerdings dazu führen müssen, der alten Geschichte volle Berücksichtigung zu Theil werden zu lassen. Die tiefgehende Verschiedenheit des Materials hat aber einerseits schon zu einer fast vollständigen Trennung der Studien und andererseits zu einer so engen Verbindung des alten Historikers mit den Philologen und Archäologen geführt, dass es ein ganz aussichtsloses Bemühen wäre, eine Fachzeitschrift zu schaffen, die beide Theile zugleich befriedigte. Die Specialforschung des Einen würde von dem Andern einfach als Ballast empfunden werden. So müssen wir denn von vorn herein darauf verzichten, dem alten Historiker eigentliches Fachorgan zu sein, und müssen uns darauf beschränken, den wünschenswerthen Zusammenhang der Forschung, soweit möglich, durch orientirende Artikel und gelegentliche Notizen zu wahren.

Eine ähnliche Abgrenzung muss auch gegenüber jenen geschichtlichen Studien stattfinden, welche besondere Seiten der Culturentwicklung behandeln und sich als selbständige Wissenschaften von der Geschichte im engeren Sinne abgezweigt haben, wie Kirchen-, Rechts- und Wirthschafts-, Literatur- und Kunst-Geschichte. Bei aller Anerkennung der Thatsache, dass erst der Zusammenhang aller Entwicklungsreihen die Geschichte, erst das Ganze all’ dieser Forschungen die Geschichtswissenschaft ausmacht, und dass die politische Geschichte mit einer gewissen Ueberhebung ihren beisatzlosen Titel führt, muss eine geschichtliche Fachzeitschrift, so sehr sie auf das Allgemeine hinstreben möchte, sich doch bescheiden und ihre Kraft in engeren Grenzen zusammenfassen.

Die politische Geschichte, zu deren Pflege also diese Zeitschrift bestimmt ist, wird aber im weitesten Sinne des Wortes zu verstehen sein. Die politischen Ideen, die allgemeinen gesellschaftlichen Zustände und wirthschaftlichen Verhältnisse, soweit sie das politische Leben beeinflussen, die Zusammenhänge des Staatslebens mit Recht und Religion, Kunst und Bildung, sie alle fallen in ihren Bereich, und so aufgefasst, darf sie wohl behaupten,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1889, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1889_01_003.jpg&oldid=- (Version vom 2.11.2022)