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33. Vom ältesten Rathhause und vom Junker Blomendal.
(1292.)

Im Jahre 1292 erhielt Hamburg von den Grafen Adolf, Gerhard, Johann und Heinrich nicht nur die volle Bestätigung aller von deren Vorfahren und von den Kaisern erlangten Freiheiten und Privilegien, sondern auch eine Bestätigung und Erweiterung des freistädtischen Rechtes der Köre, d. h. der eigenen Gesetzgebung durch Erlaß von Statuten und Edicten aller Art.

Die Hamburger machten auch sogleich Gebrauch davon, erließen ein Stadtrecht und gaben allerlei neue Verordnungen, die das Regiment im Innern betrafen.

Darunter war auch wichtig: die Aufhebung der Eintheilung in Alt- und Neustadt, deren jede ein eigenes Rathhaus hatte. Und um der leidigen Eifersucht vorzubeugen, sollten sogar die Namen Alt und Neustadt aufhören. Die beide Theile bisher trennenden Befestigungen und Grenzzeichen wurden also niedergerissen, und gab es hinfort nur eine einige Stadt Hamburg.

Wieder eine Folge davon war’s, daß eins der beiden Räthhäuser eingehen mußte, und da das der Neustadt (dasselbe, das bis 1842 bestand) geräumiger und mehr inmitten der vereinigten Stadt belegen war, als das der Altstadt am Fischmarkt, so mußte dieses weichen. Der Rath der Altstadt, welcher sich mit dem der Neustadt vereinigte, um hinfort nur einen Rath in Hamburg zu bilden, verließ seine alte Residenz, die von da an leer stand und zu andern Zwecken gebraucht werden sollte.

Nun heißt es, und eine Urkunde betätigt es, daß damals, als das alte Rathhaus am Fischmarkte leer stand, der Junker

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Otto Beneke: Hamburgische Geschichten und Sagen. Hamburg: Perthes-Besser & Mauke, 1854, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Beneke_Hamburgische_Geschichten_und_Sagen_083.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)