Seite:De Beneke Hamburgische Geschichten und Sagen 036.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

diese Gegend beim Zucht- und Spinnhause, dabei auch der Marstall E. H. Raths lag, „beim Heidenwall“ genannt, das Thor aber hieß das Alsterthor, wie noch jetzt die in der Gegend befindliche Straße. „Heidenwall“ aber hieß jene Befestigung, weil der Sage nach an dieser Stelle bei Erbauung der Stadt ein Götzenbild oder sonstiges Heiligthum unsrer im Altgermanischen Heidenwesen befangenen Vorfahren, und zwar inmitten eines großen bis zur Alster gehenden Haines, gestanden haben soll.

Die dritte Burg baute Bernhards Nachfolger, der Herzog Ordulf, aus Vorsicht, weil er dem Erzbischof Adalbert, welcher damals in der Wiedenburg saß und mit großen Erweiterungen seiner weltlichen Macht umging, dadurch im Zaum zu halten gedachte. Er baute sie südwestlich außerhalb halb der Stadt, an einem Elbarme, und nannte sie die neue Burg. Und was dort umher angebaut wurde, nannte man die Neustadt, darin also der Herzog residirte, wie der Erzbischof in der Altstadt; und wie ihre Herzen, so waren auch ihre Wohnsitze getrennt von einander. Die hat fast 100 Jahre dort gestanden, und darnach, als der dritte Adolf aus dem Hause Schauenburg über Holstein und Hamburg regierte, hat er die Burg dem Bürgermeister Wirad gegeben, damit sie löblichem Commercio zum Besten abgebrochen und den Kaufleuten zu Wohnungen und Speichern verliehen würde, wie auch geschehen. Und der Name dieser Gasse „bei der Neuen Burg“ pflanzte ihr Andenken fort, und auch das Feuer von 1842 hat weder die nach jener Burg benannte Straße, noch ihre krumme Gestalt, daran sich die Form des Castells erkennen läßt, vernichten können.

Empfohlene Zitierweise:
Otto Beneke: Hamburgische Geschichten und Sagen. Hamburg: Perthes-Besser & Mauke, 1854, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Beneke_Hamburgische_Geschichten_und_Sagen_036.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)