Seite:De Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung 091.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vnd sol darzu / von ampts wegen oder aber auff verclagung seiner eelichen haußfrawen an seinem leyb mit dem kercker / dem branger / oder ruten außhawen / nach gelegenheyt der person vnd sachen peynlich gestrafft werden / Zu dem allen ist seiner eefrawen jr heyratgut vnd vermechtnuß heym gefallen / vnuerhindert anzunemen vnd zu gebrauchen / Wurde aber die Eefraw auch ein eeprecherin erfunden / oder aber den eebruch jres mans gewist / vnd daruber eliche gemeinschaft vnd handlung mit jme gehabt / so het sie solcher clage darumb nit stat.

Item in allermassen wie der eeman oder die eefraw (als ob stet) vmb den eebruch vnd vnkeuscher werck willen peynlich zuuerclagen vnd zustraffen haben / sölcher clag vnd straff hat der vater / seiner eelichen tochterhalben (die einen eeman hat) auch macht.


Straff des vbels / das in gestalt zwifacher Ee geschicht.

cxlvjItem so ein eeman ein ander weyb / oder ein eeweybe ein andern man / in gestalt der heyligen Ee / bey leben des ersten eegesellen nimpt / wellichs dann sölcher mißtat mit wissen vnd willen vrsach gibt vnd verbringt / dasselbig ist nach sage der recht erloß / verfelt den halbteyl seins guts / vnd mögen Richter vnd vrteyler darzu durch jre erkentnuß / vmb merer forcht vnd verkomung willen des vbels dieselbigen betriglichen person ein zeyt in kercker / auch ferner an jrem leyb straffen / als nemlich in Branger stellen / mit ruten außhawen / vnd das landt verbieten / alles nach gelegenheyt vnd gestalt der personen vnd sachen / Und wiewol an vil enden gewonheyt / das das gemelt vbel / mit dem wasser zum tode gestrafft wirdet / wir auch wol erkennen / das sölchs ein fast

Empfohlene Zitierweise:
Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 41r. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_091.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)