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Straff der jhenen / so die Romischen Keyserlichen oder Koniglichen maiestat lestern.

cxxxijItem so einer Römische Keyserliche oder Königliche maiestat vnser allergenedigiste herren lestert / verbündtnuß oder eynignug wider dieselben maiestat dermassen machet / das er damit zu latein genant Crimen lese maiestatis[1] gethan hat / Sol nach sage der Keyserlichen geschriben recht an seinen eren / leben / vnd gut gestrafft werden / vnd in sölchem fall die vrteyler bey den recht gelertten / die rechtlichen satzung sölcher schweren straff erfaren / vnd sich mit jrer vrteyl darnach Richten.


Lesterung die einer sunst seinem herren thut.

cxxxiijItem lestert einer sunst seinen herren mit wortten oder wercken / der sol (so das peynlich geclagt vnd außgefürt wurdet) nach gelegenheyt vnd gestalt der lesterung an seinem leyb oder leben nach Rate rechtuerstendigen gestrafft werden.


Straff schrifftlicher vnrechtlicher peynlicher schmehung.

cxxxiiijItem welcher yemant durch schmehschrifft zu latein libel famoß genant (die er außpraytet / vnd sich nach ordnung der recht nit jnscribirt) vnrechtlicher vnd vnschuldiger weyß laster vnd vbel zumist / wo die mit warheyt erfunden wurden / das der geschmecht an seinem leyb / leben / oder eren peinlichen gestrafft werden möchte / derselbig boßhafftig lesterer / sol nach erfindung sölcher vbeltat (als die recht sagen) mit der peen gestrafft werden / in welche


  1. Das crimen laesae majestatis meint die Majestätstbeleidigung
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Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 38r. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_085.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)