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leben / oder glidern / nach gelegenheyt vnd gestalt der person vnd der lesterung gestrafft werden / Doch so ein sölcher lesterer angenomen vnd eingelegt ist / das sol an vnser werntlich Rete mit notturfftiger vnterrichtigung aller vmbstende gelangen / die darauff Richter vnd vrteylern beschide geben / wie sölche lesterung den gemeinen Keyserlichen rechten gemeß / vnd sunderlich nach inhalt königlicher ordnung / so auff gehalten Reychßtag zu wurms[1] auffgericht (darinnen deßhalb die ernsthafft löblich satzung des Keysers Justinianus[2] angezogen wirt) gestrafft werden söllen.


Straff der jhenen / so einen gelerten eydt vor Richter oder gericht meyneydig schwern.

cxxviijItem welcher vor Richter oder gericht einen gelerten meineydt schwert / so derselbig eydt zeytlich gut antrifft / das in des der also felschlich geschworen hat / nutz kumen / der ist zuförderst schuldig (wo er das vermag) sölch felschlich abgeschworen gut dem verletzten wider zukern / Sol auch darzu verleymat vnd aller eren / entsetzt sein / vnd nachdem jm heyligen Reych ein gemeyner geprauch ist / sölchen falschschwerern die zwen finger (damit sie geschworen haben) abzuhawen[3] / Dieselbigen gemeynen gewonlichen leybstraff wöllen wir auch nit endern Wo aber einer durch seinen falschen eydt yemant zu peynlicher straff schweren wölt / oder schwüre / derselbig sol mit der peen / die er felschlich auff einen andern schwüre oder schwern wölt / gestrafft werden / Wer sölche falschschwerer mit wissen darzu anrichtet / der leydet geleyche pene

  1. Reichstag zu Worms 1495
  2. Kaiser Justinian I. war Kaiser des oströmischen Reiches von 527 und 565. Für die Rechtsgeschichte ist die von ihm in Auftrag gegebene Kodifikation des römischen Rechts von großer Bedeutung (das später so genannte Corpus Iuris Civilis).
  3. Handschriftliche Randnotiz: finger abhawen
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Johann Freiherr von Schwarzenberg: Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung. Bamberg: Hans Pfeil, 1507, Seite 37r. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Bambergische_Peinliche_Halsgerichtsordnung_083.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)