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Bund zur Vereitlung jener Bestrebungen, d. h., da jene Bestrebungen eben nur die Rettung des Fürsten Lichnowsky vom Tode bezweckten, – zur Tödtung desselben stattgefunden habe.

3) Wenn auch nicht erweislich ist, daß Nispel gerufen habe: „der Hund muß sterben,“ – so hat doch auch Nispel selbst nicht zu behaupten gewagt, daß er zu Gunsten des Fürsten eingeschritten sei. Daß er im Gegentheil sich ganz positiv der den Bestrebungen des Dr. Hohes entgegenwirkenden, durch den Juden Buchsweiler zu Tödtung gehetzten Parthie anschloß, beweist am deutlichsten der von ihm nach Lichnowskys Kopf geführte Schlag mit dem Gewehrkolben.

4) Die Aeußerungen Nispels in der Hauswaldischen Wirthschaft[WS 1] hätten keinen Sinn, wenn sie sich blos auf diesen Schlag beziehen sollten; sie setzen vielmehr voraus, daß Nispel seine Thätigkeit als eine planmäßige, auf das Mithandeln der Andern, im Schießen besser Geübten berechnete aufgefaßt habe.

5) Auch liegt offenbar nur eine solche in Nispels Charakter, während eine bloße, abgerissene, bübische Mißhandlung ihm nicht zuzutrauen ist.

6) Wenn die mehrangeführte Aussage des Kern nicht hinreicht, um den Schluß zu begründen, daß Nispel ein Komplott zur Tödtung Lichnowsky ausdrücklich verabredet habe, so beweist die von Kern bezeugte Aeußerung Nispels doch jedenfalls, daß er das Interesse der Tödtenden ganz zu dem seinigen gemacht hat, d. h. daß er in das von ihnen gestiftete Komplott stillschweigend eingetreten ist.

Besondere Schärfungs- oder Milderungsgründe lagen bei Nispel nicht vor. Auch konnte von

  1. Vorlage: Wirthschft
Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 286. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_286.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)