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und Kern ab, wenn man auch nicht mit dem hier sehr flüchtigen Vertheidiger darauf Gewicht legen will, daß nach Kern der Angeschuldigte blaß und zerschlagen, nach Röder und Schutt (aber zu andern Zeitpunkten!) roth und erhitzt ausgesehen haben soll. Auch Rein aber hat, als es zur Konfrontation kommen sollte, seine frühere Aussage indirekt zurückgenommen. Von irgend einem Erfolg der, sei es nun von Nispel oder Buchsweiler ausgesprochenen Absicht liegt ohnedies keine Spur vor. Ergiebt nun auch die von Kern beharrlich festgehaltene Aeußerung Nispels den Verdacht, daß Nispel nicht nur im Interesse der Tödtenden gedacht und gesprochen, sondern auch wohl thatsächlich gemeinschaftliche Sache mit ihnen gemacht habe, – so reichen doch die angegebenen Momente zum Beweise wirklicher Thätigkeit keineswegs aus.


Zu den bisher für einzelne Akte des Angeschuldigten angeführten Verdachtsgründen kommen noch einige allgemeine:

1) Aeußerungen Nispels in Hauswalds Wirthschaft am Abend des 18. Sept. – Hauswald selbst hatte früher ausgesagt, Nispel habe da wie ein Sünder ausgesehen. Dies nahm er neuerdings zurück, indem er dem Nispel kein Verbrechen vorwerfen könne und wolle. Im Uebrigen sagte er auch jetzt: Nispel habe bleich und verlegen ausgesehen und über die Bürgergardeoffiziere raisonnirt, welche die Freiheit auf dem Präsentirteller gebracht wissen wollten; dem Gärtner Süßmayer habe er auf die neckende Aeußerung, er werde wohl beim Aepfelwein in Bornheim gewesen sein, erwiedert: „Wo ich war, da habe ich gewirkt;“ – was sich offenbar auf die an jenem Abend

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_280.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)