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umfaßt, ihm zugemuthet, mit nach Frankfurt zu ziehen, und seine Büchse verlangt, die er ihm jedoch verweigert habe. Während dessen habe sich die Menge, worunter er bekannte Gesichter gesehen, nach verschiedenen Richtungen hin verlaufen. Ein kleiner Theil davon sei nach der Chaussée zugegangen. Er (Nispel) habe mit der Gesammtmasse gesprochen, wisse aber nicht mehr was. Vom weiteren Schicksal Lichnowskys wisse er nichts.

Da es ihm nämlich zu spät geworden sei, um nach Hanau zu gehen, so habe er sich auf einem in der Nähe der Günthersburg links über das Feld führenden Weg und ohne Gesellschaft nach Hause begeben, wo er angekommen sei, als es schon dunkel gewesen.

In dem oben angeführten Schreiben an den Schöffen Souchay sagt dagegen der Angeschuldigte: „Ich hielt meine Büchse in den Armen und, wie ich vermuthe, glaubte der Verwundete vielleicht, ich hätte geschossen. In diesem Augenblick stürzte sich dieser (oder ein Andrer?) auf mich los, wo ich, soviel ich mich erinnere, meine Büchse zu meiner eigenen Vertheidigung über meinem Kopfe schwang, ohne Jemand damit im Geringsten zu berühren.

Auf den Vorhalt dieser Stelle erwiederte er: „Ich kann das Schwingen der Büchse mit dem Halten derselben verwechseln, ich kann mich hierüber nicht genauer ausdrücken, – ich kann mir diesen Augenblick nicht mehr klar vorstellen.“ Später behauptete er, der Ausdruck: Schwingen gehöre gar nicht ihm, sondern dem an, welcher den Brief aufgesetzt und ohne Zweifel jenen Ausdruck nur des Wohlklangs wegen gewählt habe.


Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_212.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)