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Verhältnisse (namentlich einen chikanösen, eben in jenen Tagen in Verhandlung stehenden Prozeß) bedrängten Vermögensumstände, welche den Ausbruch eines lebhafteren Affekts gegen die vermeintlichen Urheber oder Mitverschulder einer solchen Kalamität zu befördern geeignet waren, – obwohl diese beiden Momente als strafmindernd in Betracht zu ziehen waren, so konnte doch auch andrerseits als straferhöhend nicht unerwogen bleiben, daß die Angeschuldigte, – abgesehen von der so auffallenden Heftigkeit und Beharrlichkeit ihres verbrecherischen Thuns, – durch die unter den vorliegenden Umständen ganz zwecklose Mißhandlung Auerswalds mit dem Regenschirm, wie durch das Steinwerfen auf den Tödtlichverwundeten eine besonders empörende Grausamkeit an den Tag gelegt hat.

Faßte man dies Alles zusammen und erwog, daß die Strafe des Todtschlags nach den neueren deutschen Gesetzgebungen im Wesentlichen zwischen 5 und 25 Jahre Zuchthaus fällt, so mußte bei der Angeschuldigten – nach Abrechnung eines Theils der auch bei ihr ohne ihr Verschulden verlängerten Untersuchungshaft als voraus erstandener Strafe – noch auf sechzehnjährige Zuchthausstrafe erkannt werden *).


*) Nach der von vielen angesehenen Rechtslehrern getheilten Ansicht des Verfassers über das Wesen und die Strafbarkeit der zufälligen Miturheberschaft wäre keineswegs eine geringere Strafe zu erkennen gewesen. Freilich ist aber diese nicht die allgemeine. Vielmehr wird von vielen Andern behauptet, daß die Begründung solidarischer Mitverantwortlichkeit einzig und allein auf dem Wege des Komplotts möglich sei, außer diesem Falle daher jeder als Urheber Theilnehmende nur für die Wirkung seiner eigenen Handlung verantwortlich gemacht werden könne. (s. z. B. Kleinschrod system. Entw. I. §. 181.– Grolmann §. 32.

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_202.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)