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der Grund ihrer Ehescheidung gewesen sein.“ Zu bemerken ist, daß er „sich seit 16 Jahr um seine Nichte nichts mehr bekümmert hat,“ überhaupt ihre Verhältnisse nicht sehr genau zu kennen scheint.

G. W. Betz von Offenbach, 40 Jahr, bezeugt, daß die Angeschuldigte in erster Ehe bei ihm zur Miethe gewohnt, er aber wegen der ihn belästigenden Ehestreitigkeiten den Leuten aufgekündigt habe. Krähe selbst habe ihm gesagt, daß der jetzige Ehemann der Angeschuldigten schon damals hinter seinem Rücken zu ihr gekommen sei. Uebrigens habe sie sich gegen ihn und seine Familie stets sehr freundlich benommen.

Der Stiefvater der Angeschuldigten wurde als Leumundszeuge nicht vernommen, weil seit längerer Zeit zwischen ihm und der Angeschuldigten ein Prozeß in Vermögenssachen schwebte, wobei beide Theile sich sehr leidenschaftlich erbittert zeigten.

Nach allen erhobenen Umständen waren die finanziellen Verhältnisse der stets auf ehrenhaftes Benehmen bedachten Eheleute keine glänzenden, gestalteten sich vielmehr zur Zeit der That immer düsterer. Das elterliche Vermögen der Angeschuldigten war im Prozeß befangen, und die auf Handel und Gewerbe lähmend drückenden politischen Umstände drohten besonders den von der Kunst abhängigen Gewerben (Zobel lebte besondere von Musikalienhändlern) zunehmende Erwerblosigkeit. Mit Recht legt unter diesen Umständen der Vertheidiger Gewicht auf die gedrückte Stimmung der Angeschuldigten, die durch die kränkenden Erfahrungen, welche sie in den Prozessen gegen Vormund und Stiefvater zu machen hatte, besondere und mit Recht gereizt werden mußte, da sie beide Male offenbar sich in

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 196. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_196.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)