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Rückert (den in diesem Punkte auch der Vertheidiger nicht beanstandet), sagt ganz entschieden, die Angeschuldigte sei den fliehenden Reitern die Friedberger Chaussée hinauf nachgelaufen, und bestätigt hiemit die Aussage des Jakoby.

Sonneberg, Schwab, Jakoby haben die Angeschuldigte unzweideutig anerkannt, App. Dürre und Rückert haben sie sogar schon vorher gekannt.

Es erscheint also durch die bisher angeführten Zeugenaussagen als erwiesen, daß die Angeschuldigte an der Verfolgung der flüchtigen Reiter auf der Friedberger Chaussée mit Steinwürfen und Aufforderungen, auf sie zu gehen, nach ihnen zu schießen, thätigen Antheil genommen hat.


     B. Beihilfe zur Entdeckung des Verstecks, und Aufforderung zum Nachsuchen.

Wenn der Hauptbericht anzunehmen scheint, das Versteck der beiden Flüchtlinge sei den Verfolgern überall erst durch die Angeschuldigte verrathen worden, so zwar, daß es ohne ihre Dazwischenkunft vielleicht unentdeckt geblieben wäre, so ist diese Annahme eine durchaus willkührliche und aus den Akten sehr leicht widerlegbare, ohnedies mit einer auch nur flüchtigen Gesammtanschauung des ganzen Vorfalls offenbar nicht vereinbaren [WS 1]. Es ist daher eine zum Theil undankbare Mühe, die sich der Vertheidiger mit der Widerlegung jener Annahme macht.

Allerdings erscheint daher auch die Aussage des an sich verdächtigen Zeugen Bechtold, daß nach Aussage der Maurergesellen nur die Frauensperson an der Entdeckung schuldig gewesen sei, ebenso sehr als werthlos, wie die von Marie Magnus der Angeschuldigten in

  1. Vorlage: vereinbare
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Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 172. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_172.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)