Seite:De Auerswald und Lichnowsky 141.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Diebstahl schlechthin nicht die Rede sein, sondern es muß ein mittelst Gewalt bewirktes Delikt angenommen werden, da es sich begreiflich auch nicht von einer freiwilligen Besitzentäußerung von Seiten des Gärtners Schmidt handeln kann. Die Frage kann nur sein, ob Raub oder Erpressung angenommen werden müsse?

Bedenkt man nun: a) daß der Angeschuldigte im fraglichen Falle den Rock Auerswalds zunächst gar nicht für sich erlangen, sondern nur im Auftrage der bewaffneten Rotte verabfolgt haben wollte, mithin nur für Andre einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu erreichen beabsichtigte; b) daß er eben deßhalb auch in seiner Eigenschaft als Individuum weder Gewalt noch Drohung ausübte, sondern lediglich als bewaffneter Sendling der Rotte dem Hauseigenthümer zu imponiren und ihn hiedurch zur Auslieferung des Rocks bewegen wollte und bewog, c) daß auch nach dem Zeugnisse des Gärtners Schmidt keine Spur einer Gewalt oder einer wörtlichen Drohung, am wenigsten einer Drohung auf Leib und Leben vorliegt, d) daß mithin gerade das spezifische Kennzeichen des Raubs, die animo lucri vollzogene Entwendung einer beweglichen Sache mittelst Gewalt gegen die Person des Inhabers zwar nicht fehlt, aber entschieden überwogen wird durch das spezifische Kennzeichen der Erpressung: die Drohung mit einer zustehenden oder angemaßten Gewalt, um sich oder einem Andern einen widerrechtlichen Vermögensvortheil zu verschaffen *), – so kann es keinen Zweifel leiden, daß das Vergehen des Angeschuldigten als Erpressung zu bezeichnen war.


*) Vgl. Hufnagel Komm. III. S. 379–382.

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_141.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)