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wollen; er aber habe es nicht gelitten und gesagt, derselbe müsse erst hinunter.)

h) Heinr. Hammelmann, Stadtrath das., stimmt im Wesentlichen mit der letzten Aussage überein, fügt aber bei, der Mensch habe ihm zu prahlen geschienen, – er habe declamirt und agirt, übrigens ihm nicht gerade betrunken gedäucht.

i) Joh. Hochmuth, Schuhmacher das., erzählt dasselbe in unbestimmten Umrissen, fügt aber später bei, Rückert habe ihm und Andern etwas betrunken geschienen, wie er denn auch vorher zwei Kneipen besucht gehabt habe.

Der Angeschuldigte selbst sagte gleich im ersten Verhör zu Frankfurt aus: „Den ganzen Vorgang habe ich für meine Person so wenig wichtig erachtet, daß ich denselben in Homburg meinem Meister, dessen Mutter und sämmtlichen Nebengesellen erzählte.“ Dagegen blieb er standhaft darauf, daß er den Auerswald nicht selbst aus dem Bett gezogen und aus dem Hause geführt habe; – wenn er das erzählt habe, so sei es aus Prahlerei geschehen, auch habe er den Aepfelwein etwas gespürt.

Unterwarf man nun die gegebenen Beweismittel, die übrigens zur Ergänzung noch hie und da künstlicher Beweisführung bedürfen, der erforderlichen Kritik, so stieß man allerdings mehrfach auf Anstände, von denen auch die Vertheidigungsschrift mehrere hervorzuheben nicht versäumt hat.

1) Eine Reihe von Zeugen hat ausgesagt, daß sich der Angeschuldigte ihnen gegenüber seiner am 18. Sept. vollführten Thaten theils noch auf dem Heimweg nach Homburg am Abend desselben Tages, theils in der Schneiderwerkstatt, theils auf öffentlicher Straße zu Homburg am

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_117.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)