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der Abgeordneten thätig zeigten, verschiedene Ansichten über das, was mit ihnen zu thun sei, laut wurden, in keinem Falle die Absicht der Tödtung die allgemein getheilte war, – ganz besonders aber das Zeugniß des Johann Schwab, daß bei der Führung und Malträtirung Auerswalds nur 5–6 Personen eigentlich thätig, und die übrigen nur so drum herum gewesen seien, – welches Zeugniß durchaus theils durch gewisse, theils durch wenigstens höchst wahrscheinliche Ergebnisse der Untersuchung bekräftigt wird, sofern hieraus hervorgeht, daß es nur eine Minderzahl von Personen war, welche zur Tödtung mitwirkte und daß namentlich – zum Theil wenigstens – dieselben Personen es waren, welche sowohl bei Auerswald als bei Lichnowsky die letzte Katastrophe herbeiführten, während die begleitenden Haufen stets die Mitglieder wechselten.

Die Todesdrohungen, die im Schmidtischen Garten und Hause fielen, beweisen nichts. Wenn gesagt wurde, den Reitern müsse es wie den Pferden ergehen („diese Opfer haben wir, die andern kriegen wir auch“), so ist zu erinnern, daß die Drohung, die Pferde zu tödten, gleichfalls wegen Meinungsverschiedenheit unter den Betheiligten unvollzogen geblieben ist. Unfehlbar haben ferner allerdings verschiedene einzelnen Personen zur Tödtung der Abgeordneten aufgefordert und sogar aufs Heftigste angereizt. Aber es waren dies gerade zum Theil solche, denen weder ein wirklich bestimmender Einfluß auf die schon vorher entschlossenen Thäter, noch auch die Kraft zugeschrieben werden kann, die übrige Masse davon zu überzeugen, daß eben nur oder in jedem Falle Tödtung beabsichtigt werde. Daß die Todesdrohungen gerade von

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_103.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)