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Gewimmel der emsig Suchenden. Es wurde das Haus und der Garten wenigstens theilweise mit Wachen umstellt. Die Durchsuchung selbst gieng mit zähester Gründlichkeit vor sich. Dabei wiederholte sich stets auf’s Neue das Geschrei, daß man die Spione heraushaben wolle, die Volksverräther, den Lichnowsky etc. Unfehlbar konnte hiernach keinem der Mitthätigen der Zweck des Eindringens und Suchens unbekannt sein. Jeder mußte wissen, daß es auf eine gewaltsame Bemächtigung der beiden Abgeordneten abgesehen sei.

Indem aber jeder bei der Aufsuchuug Mitthätige dies als den Zweck derselben kennen mußte, so mußte er diesen Zweck auch hervorbringen wollen, sobald nicht nachgewiesen werden kann, daß er etwa nur einem Zwange weichend die Absicht Andrer, z. B. durch Wachestehen, unterstützte, oder etwa gerade in der entgegengesetzten Absicht mithandelte, die Verfolgten zu beschützen, zu retten, die Verfolger irre zu führen und dergleichen. Betheiligte er sich außerdem am Suchen, so mußte er auch finden, d. h. in diesem Fall das Verbrechen der Gewaltthätigkeit gegen die Versteckten begehen wollen. Er mußte die Eigenschaft eines Urhebers in Beziehung auf dieses Verbrechen haben. Eben hiemit war aber nothwendig zugleich das Bewußtsein gesetzt, daß die Aufgefundenen, von denen gutwilliges Ergeben nicht erwartet werden konnte, körperlichen Mißhandlungen – und zwar voraussichtlich den schwersten – ausgesetzt werden würden. In der Theilnahme an der gewaltsamen Aufsuchung und Bemächtigung lag daher von selbst die bestimmte oder mindestens eventuelle Absicht der Körperverletzung.

Zunächst aber auch nur diese. Er konnte allerdings

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 98. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_098.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)