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die einzelnen Gruppen, von welchen die Verfolgung ausgieng. Die jezt folgenden Ereignisse aber waren offenbar nicht geeignet, die jenen Gruppen von Anfang an fehlende Ruhe und Besonnenheit herzustellen. Schon der bloße Anblick der beiden Reiter, namentlich des der sogenannten Volksparthie so besonders verhaßten Fürsten Lichnowsky warf einen neuen Funken in den bereits aufgehäuften Zündstoff. Von dem Standpunkte der Verfolgenden aus konnte man es sich gar nicht als möglich denken, daß ein Mann wie Lichnowsky gerade jezt einen harmlosen Spazierritt unternehmen sollte, man konnte diesem nur eine volksfeindliche Absicht unterlegen.

4) Wenn somit schon die Verfolgung im Affekte begann, so mußte dieser im Laufe derselben sich nur noch steigern. Das fortwährende Toben und Brüllen ließ der ruhigen Ueberlegung keinen Raum. Das wiederholte Hin- und Hersprengen der Reiter mochte fast als Hohn und Geringschätzung gegen die Verfolger gedeutet werden. Das (freilich falsche) Gerücht endlich, daß die Verfolgten auf das Volk geschossen hätten, mußte den Affekt fast zur Wuth steigern *).


*) Diese mildere Auffassung der Willensstimmung bei sämmtlichen Betheiligten im Durchschnitt will der Verfasser nicht als unrichtig anfechten. Er hat sich derselben nach dem Grundsatz, daß im Zweifel das Mildere anzunehmen ist, selbst anbequemt, soweit es sich um die Mißhandlung und Tödtung der beiden Verfolgten handelt. Verhehlen kann er aber nicht, daß ihm mit dieser Annahme, daß Mißhandlung und Tödtung im Affekt verübt worden seien, die weitere Annahme, daß in Beziehung auf Beides, namentlich in Beziehung auf Tödtung Komplott anzunehmen sei, nicht ganz zusammen zu stimmen scheint. S. Meine, neue Revision der Grundbegriffe des Strafrechts, S. 571. 572. Selbst Berner, der (die Lehre von der Theilnahme am Verbrechen S. 385) einen, eine zusammenhandelnde Menschenmenge „durchschnaufenden“ Massenaffekt

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_063.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)