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in das Schweizerhaus in seinem Garten gebracht werden solle. Sie hätten sich jedoch wegen Enge der Treppe widersetzt, auch habe der Fürst selbst verlangt in’s Vorderhaus gebracht zu werden. Darauf habe Herr v. Bethmann nachgegeben und den Fürsten in der Orangerie niederlegen lassen. „Herr v. Bethmann nahm uns ein Handgelübde ab, daß wir, wenn man uns frage, sagen wollten, der Fürst sei im Spital, und nicht in seiner Wohnung … Der Bediente des Herrn v. Bethmann gab jedem von uns 30 kr. und sagte uns, wir sollten uns wegen weiterer Belohnung morgen melden. Ich habe mich auch am andern Morgen, gemeldet, bis jezt aber nichts weiter bekommen.“

Da Herr v. Bethmann die Besorgniß äußerte, daß, wenn der Fürst in seinem Hause bliebe, die Aufständischen das Haus stürmen möchten, so wurde die Verbringung des Verwundeten in das h. Geist-Spital veranstaltet, welche unter Bedeckung einer Abtheilung Kavallerie vor sich gieng.

Schon im Bethmann’schen Hause waren dem Fürsten unter Beistand des Dr. Hodes von Dr. Wolf Verbände angelegt worden. Im h. Geist-Spital angelangt, fand er sofort reichlichen ärztlichen Beistand, verschied jedoch um 10½ Uhr.

Bei der am 20. Sept. Morgens vorgenommenen Legalinspektion und Sektion ergaben sich drei Kopfverletzungen, eine sehr große Zerstörung am rechten Vorderarm, und eine Schußwunde in der Mitte des Körpers – neben einigen andern leichteren Verletzungen. Das gerichtsärztliche Gutachten sprach sich dahin aus: es sei keinem Zweifel unterworfen, daß durch die Schußwunde der Tod unaufhaltsam und schnell habe erfolgen müssen, – und fügte bei: „So groß auch die Zerstörung am Arme war, so konnte, wenn die Bauchwunde nicht stattfand, die Erhaltung

Empfohlene Zitierweise:
Christian Reinhold Köstlin: Auerswald und Lichnowsky. Ein Zeitbild, nach den Akten des Appellations-Gerichts zu Frankfurt a. M. mit Genehmigung dieses h. Gerichtshofs. Tübingen 1853, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Auerswald_und_Lichnowsky_057.jpg&oldid=- (Version vom 17.8.2016)