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zureichenden Unterricht in den philosophischen Lehrzweigen an den Lyzeen dadurch gewissermaßen zu ergänzen, dass die Fachkandidaten in den drei ersten Semestern ein vierstündiges Kollegium hören müssen,“ sich als „fast ganz unpraktisch“ erwiesen habe, daher man den Antrag des erzbischöfl. Ordinariats mit Vergnügen unterstütze und bei diesem Anlass die frühere Bitte wiederhole, „dass wenigstens ein einjähriger philosophischer Kursus nicht bloß für Theologen, sondern auch gemeinsam mit jenen für die künftigen Juristen und Mediziner an der hiesigen Universität wieder eingeführt werden möchte.“ Das Ministerium aber erklärte am 15. Juni, dass es sich nicht veranlasst fühle, von der bestehenden Studienordnung schon jetzt wieder abzugehen, man überlasse es vielmehr dem Oberstudienrat, dann wieder Vorschläge zu machen, „wenn er selbst über die dermal bestehende Einrichtung weitere Erfahrungen gemacht haben werde.“

Fast alljährlich mit ihrer Vorstellung abgewiesen, war die philosophische Fakultät jedes Jahr wieder mit derselben auf dem Plan. So wurde 1846 auf ihre Veranlassung hin die Frage im Plenum am 10. Juni abermals in Beratung genommen, ob nicht doch noch einmal eine Vorstellung an das Ministerium einzureichen sei. Die Frage wurde bejaht und beschlossen, wenigstens darum zu bitten, „die Wahl der Anstalt, an welcher Inländer ihren zweijährigen philosophischen Kursus machen wollen, ob an einem Lyzeum oder an einer Landesuniversität – im letzteren Fall mit den vorgeschlagenen Einschränkungen und Modalitäten – freizugeben, oder wenigstens den Curs des zweiten Jahres in der Weise, wie ihn die philosophischen Fakultäten der beiden Landesuniversitäten in ihrem Bericht vom 10. Januar 1843 bezeichnet haben, an den Landesuniversitäten wiederherstellen zu wollen.“ Am 26. Juni setzte man auch den Senat in Heidelberg von diesem Schritt in Kenntnis und ersuchte ihn, durch eine auch von dort ausgehende Vorstellung, wie bereits früher die dortige philosoph. Fakultät getan, zur Erreichung des gemeinsamen Zweckes mitzuwirken.

In demselben Jahr 1846 am 3. September wurde die Regirung – auch nicht zum erstenmal, wie wir wissen – auch in der II. Kammer überrascht durch einen gelegentlich der

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 253. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_260.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)