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Eine besondere Stellung nahmen in der medizinischen Fakultät von altersher[1] die Chirurgen ein. Von ihrer Ausnahmestellung gibt uns nun auch ein in diese Zeit gehöriges, durch einen Einzelfall hervorgerufenes Schreiben des Ministeriums vom 16. Februar 1836 einen Beweis. Es heißt darin u. a.: Die höchste Verordnung vom 13. Mai 1823 verlangt von jedem, der eine Universität beziehen will, dass er die Kenntnisse, welche in den gelehrten Schulen gelehrt werden, vollständig besitze. Da aber die Kandidaten der Chirurgie in der Tat keiner vollständigen gelehrten Vorbildung bedürfen, und sie nach der Verordnung vom 27. Juni 1825 zum Staatsdienst nicht berufen werden können, so passen die Vorschriften vom 13. Mai 1823 nicht auf sie. Hienach dürfen ihnen von der Studienbehörde keine Abgangszeugnisse ausgefertigt werden. „Es bleibt daher der Sanitätskommission vorbehalten, in allen Fällen die Erlaubnis zur Erlernung der Chirurgie zu erteilen, nachdem die jungen Leute, welche darum ansuchen, sich über den Besitz der nötigen Vorkenntnisse – nach bisheriger Uebung deutsche und lateinische Sprache, Geschichte und Anfangsgründe der Physik – ausgewiesen oder auf Requisition der Sanitätskommission an die Studienbehörde darin bei einer Mittelschule geprüft worden sind.“ Von der Sanitätskommission mussten sie auf alle Fälle einen Erlaubnisschein haben. – Aehnliche Bestimmungen bestanden übrigens auch für die Pharmazeuten.

Zwei Jahre später, durch Ministerialerlass vom 23. Nov. 1838, wurde „den in der Universitätsstadt konditionirenden Apothekern und niederen Chirurgen“ „ausnahmsweise“ gestattet, Vorlesungen an der Hohen Schule ohne Immatrikulation zu besuchen, mit der Verpflichtung jedoch, dass sie sich am Anfang des Kurses beim Universitätsamt zur Eintragung in eine besondere Namenliste melden, worauf ihnen vom Prorektor ein Erlaubnisschein erteilt wird, den sie jedes Semester beim Universitätsamt erneuern lassen müssen. Die nicht hier „konditionirenden“ aber müssen zum Zweck der Vorlesungen sich immatrikuliren lassen.


  1. Doch früher noch mehr: vgl. Alex. Ecker, 100 Jahre einer Freiburger Professorenfamilie (Biograph. Aufzeichnungen) Freiburg i. Br. 1886 S. 13 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_250.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)