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werden also zunächst nur einige Einzelheiten aus den verschiedenen Fakultäten, soweit sie füglich auf die Bezeichnung „Lehrangelegenheiten“ Anspruch machen können, und dann als Hauptsache der neue Schulplan von 1836 und dessen tiefgreifende Einwirkung auf die Hohe Schule einen Platz finden.

Was zunächst die theologischen Fächer betrifft, so erschien am 23. Sept. 1831 ein Erlass des erzbischöflichen Ordinariats, des Inhalts, dass „über theologische Lehrgegenstände – worunter der bloß vorbereitende morgenländische Sprachunterricht nicht begriffen ist – nur die Fortgangszeugnisse der Herren Professoren der theologischen Fakultät als geltend angenommen werden können.“ Gegen diesen Erlass erhoben der derzeitige Dekan der philosoph. Fakultät Wetzer[1] und Hofrat Deuber am 10. Nov. beim Konsistorium Klage. Dieses beschloss am 11. Nov., eine Beschwerdeschrift dem Kuratorium sowie dem Ministerium d. I. vorzulegen mit der Bitte, „dass das Hohe Ministerium d. I. die Rechte der Universität ebensowol als die wolerworbenen Rechte der einzelnen ihr angehörigen Individuen und die Rechte des Staates selbst gegen den Eingriff des Ordinariats aufrecht erhalte und diesem die Weisung geben wolle, es habe die Zeugnisse, welche die zwei Professoren … Deuber und Wetzer über die von ihnen vorgetragenen Wissenschaften ihren Zuhörern ausstellen, als geltend anzusehen.“ Ferner ließ man von diesem Schritt die theolog. Fakultät benachrichtigen mit dem Bemerken, „dass bis zur erfolgenden Entscheidung der Stand der Sache nicht verändert werden dürfe, und dass sie sich verantwortlich machen würde, wenn sie an solchem Stand früher etwas ändern wollte, weswegen man sich auch zu ihr versehe, dass sie auch vorderhand noch den Ordinariatserlass den Studenten nicht publiziren werde.“ Eine Verfügung des Ministeriums „die bedrohte Lehrfreiheit der theolog. Fakultät betr.“ erfolgte am 10. März 1832, dahin gehend, „dass eine unmittelbare Einwirkung bei der Universität von Seiten der Erzbischöflischen Kurie auf die Verordnungen des Staats in Beziehung auf das theologische Studienwesen nicht stattfinden könne, vielmehr in den geeigneten Fällen die Desiderien der katholischen Kirchensektion und durch diese dem Pleno des Ministeriums d. I. vorzutragen


  1. Der übrigens auch gerade der Lehrer der orientalischen Sprachen bekanntlich war.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_248.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)