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sehnte sich immer nach der alten Verfassung zurück. Oeffentlich zum Ausdruck kamen diese Wünsche zunächst am 15. Januar 1842, wo sie die Abgeordneten Prof. Welcker und Universitätsadministrator Schinzinger vor die II. Kammer brachten. Man möge doch die von Kaiser Joseph II. eingeführte Konsistorialverfassung, wonach alle ordentlichen Lehrer Sitz und Stimme hatten, der Universität wiederum geben, oder aber doch wenigstens die frühere Einrichtung, wonach der jeweilige Prorektor, die vier Senioren der Fakultäten und die vier Dekane die akademische Oberbehörde bildeten, da dieselbe zweckmäßiger sei als die jetzige Senatsverfassung.[1]

In ähnlichem Sinn machte am 11. Juni 1843 die medizinische Fakultät den Vorschlag, man möge die jeweiligen Dekane der vier Fakultäten in den Senat aufnehmen, um denselben zu vergrößern.

Aber von einem offiziellen Antrag oder einer Bitte um irgend welche Abänderung erfahren wir nichts bis im Jahre 1848. Damals erst ließ das Plenum am 1. April beim Ministerium d. I. auf Wiederherstellung der Universitätsverfassung, wie solche bis 1832 gewesen, antragen. Zur Begründung wurde nur kurz bemerkt, wie man durch die günstigen Erfahrungen der älteren und durch entgegengesetzte der neueren Zeit in dem Glauben bestärkt sei, „dass durch Wiederherstellung der alten Verfassung die Interessen unserer Hochschule besser als dieses in den abgelaufenen 15 bis 16 Jahren möglich gewesen, werden gefördert werden.“

Die Antwort des Ministeriums vom 16. Juni 1848 lautete dahin, es sehe sich nicht veranlasst, auf die Bitte einzugehen, da 1) man nicht wahrgenommen habe und auch nicht näher begründet sei, dass die 1832 eingeführte, auch vorher schon


  1. Wenn Welcker ferner in einer andern Sitzung (vom 11. August 1842) dazu auffordert, man möge – mit Aufgabe der Aufhebungsgedanken – der Universität die drei kostbaren Güter lassen, durch welche eine Universität allein gedeihen könne, wissenschaftliche Lehrfreiheit, wissenschaftliche Selbständigkeit und Korporationsfreiheit; dadurch habe Freiburg bis 1832 geblüht: so bezeichnet er eben auch wieder das letztgenannte Jahr, das der Einführung der neuen Verfassung, als den Anfang des Niedergangs, und mithin auch – wenigstens mittelbar – die alte Einrichtung als erstrebenswert.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 232. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_239.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)