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habe, und dass man zu Hoffnung berechtigt sey, von diesem Schritte nützliche Folgen zu erwarten“ – zumal auch, wie oben erwähnt, Abgeordnete der Stadt in der gleichen Sache erschienen waren. Natürlich beschloss man, auch die Aufwartung bei dem demnächst in Freiburg zu erwartenden Besuch des Großherzogs zu benutzen und ihm „den Ausdruck des Bedauerns über die Schließung der Universität, Dank für die Schnelligkeit der zugesicherten Wiedereröffnung und Empfehlung der Anstalt in den Schutz S. K. H.“ zu überbringen.

Was nun die von der Regirung betonte Notwendigkeit der Schließung als des letzten und äußersten Mittels, um Ruhe und Ordnung herzustellen, betrifft, so hat man das in Freiburg, insbesondere vonseiten der Universität selbst, nie zugegeben. Freilich[1] sei eine strafbare Ausschreitung der Studirenden vorgekommen. Aber die aktenmäßige Aufklärung ergebe, dass das Gerücht diesen Vorfall entstellt und übertrieben habe. Die Maßregel der Schließung sei also unverhältnismäßig stark und der Gerechtigkeit nicht gemäß gewesen. Eine verkehrte politische Richtung der Studenten sei in Freiburg jedenfalls in viel geringerem Maße als auf verschiedenen anderen deutschen Universitäten zu finden gewesen.

So viel von der Schließung der Universität. Worin bestand nun die in Aussicht gestellte notwendige „Reorganisation in ob- und subjektiver Richtung?“

Die Antwort gibt uns die Verordnung des Großherzogs aus dem Staatsministerium vom 23. Sept. 1832. (Regirungsblatt vom 27. d. M.) Dieselbe bestimmt, dass das bisherige (seit 1767 bestehende) Konsistorium aufgehoben und an die Stelle desselben ein akademischer Senat und eine Plenarversammlung sämtlicher Professoren gesetzt wird. Der Senat besteht aus dem Prorektor, dem Exprorektor und vier Mitgliedern aus den verschiedenen Fakultäten, also aus 6 Personen. Von diesen treten nach Artikel 4 außer Prorektor und Exprorektor – die je ein Jahr im Senat bleiben – am Schlusse jedes Semesters nach der Reihenfolge des Eintritts in den Senat zwei aus. Die Austretenden können wieder gewählt werden, jedoch


  1. So drückten sich etwa Zell und Rotteck in der I. bezw. II. Kammer, wo sie im Okt. und Nov. 1833 die Sache zur Sprache brachten, aus.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 228. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_235.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)