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als eine Pacht aus der Staatskasse baar bezahlt und dieser mit der übrigen Dotation des Staates und den sonstigen Einnahmen verrechnet werde.“ Nachdem die Wirtschaftsdeputation ihre Meinung geäußert und die Angelegenheit dann auch sämtlichen Professoren zur Einsicht vorgelegt worden, fügte das Plenum nach umfassender Beratung[1] den Betrachtungen der Wirtschaftsdeputation noch folgendes hinzu: Die Universität sei keine unmittelbare Anstalt des Staates, sondern nur eine mittelbare, die mit ihrer selbstständigen Dotation zum Staat in einem Verhältnis stehe, wie z. B. das Erzbistum. Darin scheine eine rechtliche Unmöglichkeit zu liegen, der Universität die Selbstverwaltung ihres Vermögens so abzunehmen, wie dies bei unmittelbaren Staatsanstalten geschehen könne. Die Verwaltungsmissbräuche, die etwa ein Grund zu einer Verwaltung durch den Staat sein könnten, seien schon seit der Untersuchung durch den Hofgerichtsdirektor Hartmann im Jahre 1811[2] geschwunden. Schließlich sei zu erwägen, dass die Universität im Jahre 1808 infolge höchster Staatserlaubnis für mehr als 200 000 fl. Staatsgüter angekauft habe, und dass sie dieses nie getan hätte, wenn sie je daran hätte denken können, dass ihr die Selbstverwaltung ihrer Güter je würden entzogen werden.

Auf diese Erklärung hin blieb die Sache auf sich beruhen.

Dagegen hielt es die Regirung doch nicht für überflüssig, wieder einmal, wie 1811 (s. oben) selbst einen Einblick in die innern, namentlich die finanziellen Verhältnisse der Universität an Ort und Stelle zu tun. Sie schickte deshalb im Juli 1836 den Staatsrat Nebenius als Kommissär nach Freiburg. Nach dessen eigenen Worten war der Zweck seines Kommens der, mit den verschiedenen akademischen Behörden, „die im Interesse des akademischen Unterrichts, der Institute und der Oekonomie der Hochschule ihm begründet scheinenden Vorschläge zu machen.“ Er besichtigte sämtliche Institute der Hohen Schule, besprach sich über die Bedürfnisse und beriet namentlich mit der Wirtschaftsdeputation über den Haushalt.[3]


  1. Ich kann hier kürzer sein, weil Pfister a. a. O. S. 158 und 159 die Gründe der Universität ausführlicher dargelegt hat.
  2. Sieh I (1806–18), 1, Abschnitt 6 und Pfister S. 136.
  3. In einer außerordentlichen Wirtschaftsdeputationssitzung, die er berief und leitete (18. Juli), ergaben nach seiner Berechnung [215] die Einnahmen 78,297 fl. 19 Kr. Die Ausgaben 74,624 fl. 38 Kr., der Ueberschuss also 3672 fl. 21 Kr. Jedoch gab er zu, dass diese Ueberschusssumme auf 200–400 fl. zusammengehen werde, wenn die neuen jährlichen Ausgaben davon in Abzug kommen, welche notwendig beantragt werden müssten. Die Bestimmungen, welche die periodischen Ueberschüsse infolge dieser Berichtigung erhielten, lese man bei Pfister S. 161 nach.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 214. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_221.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)