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Stuttgart nicht nur um diese Bitte nicht, sondern ließ sogar am 14. April 1848 und 17. Juni 1849 ein Zehntablösungsgesetz erscheinen. Nun waren die Einkünfte der Universität aus Schwaben nach einer Durchschnittsberechnung schon in den Jahren 1839 bis 49 von 23,900 fl. bis auf 12,800 fl. für das Jahr gesunken. Durch die Bestimmungen dieses Ablösungsgesetzes aber wurde die Summe weiter bis auf jährliche 7867 fl. vermindert. Die Gesamtsumme des Verlustes, den die Universität in Schwaben erlitt, wurde auf 11,600 fl. geschätzt. Natürlich war an Ueberschüsse der Einkünfte von dort unter solchen Umständen nicht mehr zu denken.

Infolge dieser und anderer Ausfälle und Verluste sowie der immer sich vergrößernden Ansprüche der verschiedensten Institute an die Kasse[1] machte sich das Bedürfnis einer Erhöhung des Staatszuschusses immer mehr geltend, namentlich wenn man an die Summen dachte, die Heidelberg alljährlich aus der Staatskasse bekam. In letzterer Beziehung schon wurde das Prinzip der Gleichstellung der beiden Universitäten aufgestellt, welches so viel als möglich festzuhalten sei. Zur Beratung darüber, wie die Interessen der Universität auf dem nächsten Landtag zur Sprache gebracht und vertreten werden möchten, wurde am 21. Januar 1831 eigens eine Kommission eingesetzt, bestehend aus dem Prorektor als Vorsitzenden und den Konsistorialen Buchegger als Wirtschaftsdirektor, v. Rotteck, Welcker, Duttlinger und Zell als Mitglieder der I. und II. Kammer, sowie Werk, Beck, Schultze und Schneller. Diese Kommission verfasste nun verschiedene Entwürfe, namentlich den zu einer Bittschrift an den Großherzog „um allergnädigste Aufnahme einer unseren auf edles Wirken gerichteten Wünschen entsprechenden Dotationsvermehrung in das der II. Kammer vorliegende Budget, damit die hohe Schule in Stand gesetzt werde, als teutsche Hochschule, als Schwesterschule Heidelbergs und als nach Richtung und Eifer selbstvertrauend sich jeder andern Vergleichende, zu genügen.“ – Dieser Bitte schloss sich auch die Stadt an.

Ueber die Bittschrift stattete der Forstmeister und Kammerherr v. Neveu am 5. Juni in der I. Kammer Bericht ab.


  1. Die jährlichen Bedürfnisse mit Beifügung des Defizits wurden (1831) für die nächsten 6 Jahre berechnet auf 34,680 bis 38,480 fl.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_218.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)