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Universität vorlegen. Die Sache kam alsbald an die vier Fakultäten, welche einzeln darüber beraten sollten, ob ein solches Schiedsgericht auch hier einzuführen sei.

Bald war das wiederum häufigere Auftreten landsmannschaftlicher Verbindungen auf der Kuratel ein Gegenstand der Sorge geworden. Am 7. Mai 1824 erließ sie eine Verordnung „inbetreff des Tragens der als Zeichen landsmannschaftlicher Verbindungen bekannten Farben von Seiten vieler Akademiker.“ Diese Verordnung wurde am 4. Juni angeschlagen, mit der Drohung, dass gegen Uebertreter ohne Nachsicht werde vorgegangen werden und dass dieselben als wirkliche Teilnehmer verbotener Verbindungen würden bestraft werden. Zugleich wurde „das Tragen vielfarbiger Bänder und anderer wenn auch nur muthmaßlicher Zeichen verbothener Verbindungen“ überhaupt untersagt.

Ein weiterer Erlass der Kuratel vom 15. Juni teilte mit, dass die Großh. Immediatkommission zur Leitung der gegen die geheimen Umtriebe der Verbindungen anzuordnenden Untersuchungen die Untersuchung der hier bestehenden burschenschaftlichen und andern geheimen Verbindungen durch das Universitätsamt unter Anweisung des Regierungsrats Häfelin von Karlsruhe angeordnet habe. – Am 8. Juli konnte schon im Verzeichnis der bei dieser Untersuchung mit Karzer oder Hausarrest belegten Akademiker vorgelegt werden.

Da fand man eines Morgens – es war an einem Sonntag, den 15. August 1824 – vor den Stadtthoren und öffentlichen Gebäuden Drohbriefe gegen diese Untersuchungen angeheftet. Drei Tage später, am 18. August, fand der Pedell in der Frühe ebensolche anonyme Drohungen an der Universitätsthür selbst angeschlagen. Natürlich wurde alsbald das Universitätsamt beauftragt, die nötigen Schritte zu thun, um den Thätern auf die Spur zu kommen. Zugleich wurde auch die Kuratel unter Beilegung der Abschrift eines solchen Drohbriefes benachrichtigt.


Semester zu zwei Dritteln erneuert wurden. Dieser Ausschuss hatte das Recht, Vorschläge für Einrichtungen zu machen, welche den Zweck der akademischen Laufbahn befördern, öffentliche und feierliche Versammlungen zu veranstalten etc. Die Pflichten des Ausschusses sind Beförderung der Sittlichkeit und des akademischen Fleisses, Verhütung jeder Störung der Studirenden selbst und der geheimen Verbindungen u. s. w.

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 176. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_183.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)