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den akad. Gesetzen vom Jahre 1829 dahin abgeändert, dass es jetzt hieß: „Die Pedellen, welche die Duelle im Laufe des Jahres gehörig angezeigt, und derkjenige von ihnen, welcher die meisten zur Anzeige gebracht hat, sollen je nach ihrem bewiesenen Eifer eine Belohnung von 40–60–80 fl. erhalten, und habe der akademische Senat oder das Konsistorium durch den Curator auf die niederste, mittlere oder auf die höchste Summe anzutragen.“[1]

Ferner wurde durch Staatsministerialreskript vom 29. Mai 1828 verordnet, dass Duelle der Studenten mit krummen Säbeln künftig ebenso wie Duelle auf den Stich peinlich behandelt werden sollen.

In derselben Absicht, dem Duellunwesen von vornherein entgegenzutreten, hatte das Stadtamt am 30. Nov. 1825 mit Hinweis auf § 3 der akademischen Gesetze bekannt gemacht, dass „derjenige Hauseigenthümer, welcher überwiesen wird, dass in seinem Hause auf einem Zimmer rappirt worden, ohne davon dem Großh. Universitätsamte die Anzeige gemacht zu haben, in eine Strafe von drei Reichsthaler verfällt werden wird.“

Große Aufregung rief es hervor, als am 10. Mai 1824 ein Akademiker aus Degernfelden auf seiner Reise nach Freiburg zwischen Grafenhausen und Dresselbach (im Amtsbezirk Bonndorf) mittelst 23 auf Kopf und Hand beigebrachten Hiebwunden ermordet wurde. Der Verdacht lenkte sich auf zwei Soldaten des Großh. Linien-Inf.-Reg. Markgr. Wilh., welche am 5. d. M. Abends aus der Garnison in Konstanz entwichen waren. Sie waren mit dem Ermordeten in Rothhaus zusammengekommen, und man glaubte, dass „ein Geldgurt, den er um den Leib trug und der ca. 44 fl. enthalten mochte, und eine silberne Sackuhr die Ursdache dieser unmenschlichen That“ gewesen sei. Die beiden mutmaßlichen Täter wurden alsbald steckbrieflich verfolgt. Ob man sie bekam, darüber konnte ich nirgends auch nur eine Andeutung finden.

Ob diese Ermordung vielleicht infolge der Erbitterung, die sie gegen die im Verdacht stehenden Soldaten hervorrief, zu den bald nachher wieder vorkommenden Reibereien von Studenten mit dem Militär, namentlich mit Offizieren, mit


  1. Am 3. Okt. 1836 z. B. wurden jedoch zwei Unterpedellen „als Anzeigern der meisten Duelle“ im Studienjahr 1835/36 je eine Belohnung von (nur) 20 fl. aus der Universitätskasse bewilligt.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 165. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_172.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)