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Aufforderung, dass derselbe entweder den Einsender eines in jenes Blatt eingerückten Artikels wegen des Betragens im Theater nenne oder in einem folgenden Blatt erkläre, dass in jenem Aufsatz Akademiker nicht gemeint seien. Da die Abordnung keine entsprechende Antwort erhielt, zog der ganze Haufe der Versammelten in die Stadt und rief am Bertholdsbrunnen und an der Wohnung Schnetzlers der Redaktion ein Pereat! Da die eigentlichen Anstifter dieses Auflaufes nicht entdeckt wurden, so belegte man die genannte Abordnung und einige Andere, deren Strafbarkeit sich zufällig herausstellte, mit mehrtägiger Karzerstrafe „weil es sich dargethan habe, dass die Studenten oder wenigstens die Mehrzahl derselben das Theater in Verruf erklärt haben.“ – Trotzdem sah man sich noch am 30. Nov. des folgenden Jahres (1821) genötigt, in einem Anschlag ad valvas die Akademiker von einer „anher angezeigten“ Verrufserklärung des Theaters und von Bedrohung ihrer Mitakademiker, die dasselbe besuchen, abzumahnen.

Aber als ob jene Dezemberwoche des Jahres 1820 zu Ausschreitungen geschaffen sei, fand in der Nacht vom 10. auf den 11. (Dez.) im Nopper’schen Bierhaus in der Insel zwischen Studenten und Handwerksburschen blutige Raufhändel statt. Da dieselben „gegenseitige Erbitterung zurücklassen werde und man weitere unangenehme Ereignisse dieser Art zu besorgen habe,“ wurde im Plenum am 14. Dez. der Beschluss gefasst, eine strenge Mahnung an die Akademiker am schwarzen Brett zu veröffentlichen, „dass sie im Gefühl ihrer Ehre und ihrer höheren Bildung alle Reibungen mit Personen aus niederen Ständen und selbst jede Gelegenheit dazu sorgfältig vermeiden möchten.“

Im folgenden Jahr (1821) sah sich das Konsistorium in einem Disziplinarfall zu ernsten Auseinandersetzungen mit dem Stadtkommando genötigt. Ein Akademiker war wegen öffentlichen Streites mit einem Lieutenant und einem Korporal arretiert, auf die Hauptwache gebracht, dort angeblich misshandelt und erst am andern Tag der ordentlichen Obrigkeit ausgeliefert worden. Dagegen beschwert sich nun das Konsistorium am 7. Mai und verlangte, dass künftig bei Arretierungen gleich dem Universitätsamt Nachricht gegeben werde, damit der betreffende Arrestant in den akademischen Karzer

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_170.jpg&oldid=- (Version vom 30.4.2018)