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Nachlass Eckers beschloss man am 12. April 1833 medizinische Bücher bis zu 2000 fl. (höchstens) zu ersteigern. Dieser Beschluss hatte übrigens folgende Vorgeschichte. Beim Tode Eckers (1829) fand sich ein Testament vor aus dem Jahre 1811, aus einer Zeit, wo er keine Kinder gehabt hatte. In diesem Testament war der größte Teil der Bibliothek und auf Ableben der Witwe auch das Haus – dieses zur Gründung einer Gebäranstalt – der Universität vermacht. Nun hatte aber unterdessen Ecker noch zwei Söhne erhalten. Bei dieser gänzlich veränderten Sachlage beschloss das Konsistorium am 11. Sept. 1829, wenn von der Verlassenschaftsbehörde der Universität das Testament mitgeteilt werde, sei solches brevi manu an die Juristenfakultät zum Gutachten darüber mitzuteilen, ob nicht Grund vorhanden sei, das Testament nicht als den letzten Willen des Erblassers anzusehen und bei der Regierung auf Nichtgenehmigung beider Legate anzutragen. Dies geschah denn auch am 23. Okt. d. J., und dann forderte man auch das Stadtamt auf, einen ähnlichen Beschluss zu fassen.

Zu allem Unglück in den Finanzen der Bibliothekskasse kam gleich im Anfang des Jahres 1827 auch noch die Entdeckung von Dienstunordnungen bei dem Bibliothekskustos Weick. Dies hatte zur Folge eine Verfügung des Ministeriums vom 23. Febr. 1827, dahin gehend, dass die Bibliotheksverrechnung künftig durch den Wirtschaftsadministrator zu führen sei.

Was das Bibliotheksgebäude betrifft, so war zunächst im Jahre 1821, nachdem die Genehmigung des Ministeriums im Nov. 1820 eingetroffen war, der untere Stock des Gebäudes – bisher zur Aufstellung von Gypsabgüssen benutzt – nach den von Kreisbaumeister Arnold gefertigten Ueberschlägen „zweckmässig“ hergestellt und zum Aufstellen von Büchern eingerichtet. – Eine zweite Erweiterung der Räumlichkeiten erfolgte durch den schon mehrere Jahre vorher betriebenen, aber erst 1832 endgültig besiegelten Ankauf des anstoßenden Seybschen Hauses.[1]

Dass auch die übrigen Institute der Universität erweitert und bereichert wurden, ist schon oben (Abschn. III.) erwähnt worden. Sollte doch der erhaltene ständige Staatszuschuss namentlich dafür verwendet werden.[2] Als daher gerade in


  1. Vgl. Pfister s. a. O. S. 183.
  2. Und ebenso wurden auch die im Jahre 1828 erhaltenen 3000 fl. mit Ausnahme von 500 fl., die in gleichen Theilen der theol. [151] und der jurist. Fakultät zur Anschaffung von Büchern zugewiesen wurden, für die verschiedenen Institute (der medizin. und philosoph. Fakultät) verwendet; für die Poliklinik 300, für das physiolog. Kabinett 210, für die geburtshülfliche Anstalt 210, für die Anatomie 210, für das chemische Laboratorium 1000, für die Chemie 250 und für das zoologische Institut 320 fl.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 150. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_157.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)