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Duttlinger sei, weil ihm neben den theoretischen Vorlesungen die praktischen allein obliegen, seiner Fakultät gänzlich unentbehrlich und nicht imstande, ohne Nachteil für die Universität und für den in diesem Semester errichteten Lehrkurs bei der Ständeversammlung zu erscheinen. Darauf sich stützend verweigerte man ihm den Urlaub. Auch Rotteck – hieß es – könne nur insofern und unter der Voraussetzung nach Karlsruhe kommen, dass die landständischen Versammlungen bei Zeiten beginnen und nicht zu lange andauern würden, damit er nachher noch Zeit haben werde, das Versäumte bei Verdoppelung der Lehrstunden vollkommen nachzuholen. – Erst durch eine höchste Entschließung des Großherzogs selbst wurde Duttlinger – auch unter der Bedingung späterer Verdoppelung der Vorlesungen – Urlaub erteilt.

Unterdessen war Rotteck nach Karlsruhe abgereist, ohne dem Prorektor oder dem Konsistorium mündlich oder schriftlich gehörige Anzeige gemacht zu haben. Bei einer Beratung über dieses „unanständige Benehmen“ beschloss das Konsistorium, an das Ministerium eine Anzeige zu machen (6. VII). Rotteck ließ gegen dieses Vorgehen einen 6 Seiten langen Protest zu Protokoll nehmen (als Beilage den Protokollen des Plenums angeheftet), in dem er sich auch gegen verschiedene beleidigenden Aeußerungen verwahrte, die gegen ihn in jener Sitzung gefallen, vom Syndikus aber aus eigenem Anstandsgefühl im Protokoll ausgelassen worden seien. So z. B. habe ein Kollege geäußert – ohne eine Zurechtweisung vom Vorsitzenden zu erfahren, – das Konsistorium habe das Recht, ihn (Rotteek) steckbrieflich zu verfolgen, doch wolle er (der


„Staatsdiener sind wählbar, aber wir können ihnen den Urlaub, um beim Landtag zu erscheinen, versagen,“ beschränken könne, so folge daraus 1) die Möglichkeit, dass von allen 63 Abgeordneten kein einziger auf dem Landtag erscheinen könnte, wenn nämlich nur Beamte gewählt und diesen kein Urlaub erteilt werden würde, 2) sei die Pflicht, an der Gesetzgebung für 1 Million Menschen teilzunehmen, wichtiger, als 10–12 Studenten Vorlesungen zu geben. – Duttlinger redete sich dann so in die Aufregung hinein, dass der Prorektor ihn mahnen musste, zur Sache zu sprechen und dem Konsistorium keine Vorlesung zu halten usw. – Die Rede Duttlingers hatte übrigens noch ein Nachspiel in Angriffen v. Rottecks und v. Hornthals auf ihn und umgekehrt.

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 65. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_072.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)