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Im Ganzen also 7 Lehrkräfte mehr als bei Beginn der Regirung des Großherzogs Ludwig.[1]

Endlich sei noch erwähnt, dass gelegentlich der Ernennung Schreibers zum zweiten Bibliothekar am 5. Juli 1821 beschlossen wurde, dass in jedem Fall die Stelle eines Bibliothekars bei der Universität – er möge der einzige sein oder über andere gesetzt, erster oder Oberbibliothekar heißen – für immer mit dem Amte eines ordentlichen Professors vereinigt bleiben solle.

Auch in diesem Zeitabschnitt fehlte es bei großer Anzahl von Lehrkräften leider nicht an Zwistigkeiten bald größerer bald geringerer Tragweite, von denen einige zu erzählen aus verschiedentlichen Gründen der Mühe wert sein dürfte.

Zunächst führten die Wahlen zu den neuen schon so lang ersehnten und überall mit Jubel und Begeisterung begrüßten Kammern für die Universität zu Unannehmlichkeiten und Streitigkeiten verschiedener Art.

Gleich bei der Aufstellung der Wahlmännerlisten zur Wahl für die II. Kammer hatte die städtische Wahlkommission nach der Ansicht des Konsistoriums die Ungesetzlichkeit begangen (gegen § 43 der Wahlordnung), die ordentlichen Professoren der Hohen Schule auszuschließen, und sie inbezug auf diese (städtische) Wahl den Grundherren gleichgestellt. Und doch hätten sie eine doppelte Stellung im Staat: „1) als Mitglieder einer Corporation, die im Besitz eines Grundeigenthums und sonst in mancherlei Hinsicht für sich Rechte und Pflichten inbezug auf den Staat hat, 2) als Staatsbürger, wo jeder einzelne im Genuss bürgerliche Rechte ist . . . . . .“ In diesem Sinne also wurde am 23. Januar 1819 Beschwerde erhoben. Und am 28. Januar ließ daraufhin der Wahlkommissär, Minister und Hofrichter Freiherr v. Andlaw, der Wahlkommission und dem Konsistorium bekannt machen, dass die ordentlichen Professoren stimm- und wahlfähig seien. Doch wurde noch im nächsten Jahre (7. V. 1821) seitens der Universität geklagt,


  1. Hier sei bemerkt, dass eine „Chronik der Universität Freiburg“, d. h. Aufzählung der Lehrer, Promotionen, der literarischen Tätigkeit der Mitglieder, Ankündigung der Vorlesungen usw., eine Zeit lang jeweils in dem „Intelligenzblatt zur Jenaischen Literaturzeitung“ zusammen mit den Chroniken der meisten deutschen Hochschulen erschien.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_070.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)