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im Ausland studiren, bevor sie in das Seminarium aufgenommen werden, sich einer an der Universität dahier aus allen theologischen Fächern zu erstehenden Prüfung zu unterziehen hätten.“ Man konnte übrigens dabei auf einen schon früher (16. X. 1817) vorgekommenen Einzelfall hinweisen, wo das Gleiche verordnet worden war (Kathol. Kirchensektion Nr. 11660).

Schon längere Zeit hatte sich die theologische Fakultät mit dem Plan der Errichtung einer Bibelgesellschaft beschäftigt.

Zum erstenmal hatte sie am 3. Juni 1818 das Ansuchen an das Engere Konsistorium gerichtet, ihre Bitte um Errichtung eines solchen Bibelvereins beim Ministerium einzureichen. Sie erinnerte in dieser Bittschrift daran, dass noch im Jahre 1808 die Bischöfliche Kurie in einem Erlass vom 24. Mai an sie (die theolog. Fakultät) ihr Bedauern ausgedrückt habe, dass viele theologische Schüler nicht einmal eine Bibel besitzen, und dass eben darum die Fakultät von der Kuratel am 10. Juni desselben Jahres (1810) beauftragt worden sei, dafür zu sorgen, dass wolfeile Bibelausgaben oder wenigstens solche des neuen Testaments in einer guten Uebersetzung eingeführt werden. Nun sei dies zwar geschehen und seien in dieser Hinsicht erfreulichere Umstände eingetreten: immerhin aber seien bis jetzt doch nur die angehenden Theologen und wol auch viele Trivialschüler mit Bibeln versehen, noch nicht aber das Volk, welches Auflagen mit größerem Druck haben müsse. Auch habe man die Ansicht und sei im Volk selbst schon dieser Wunsch laut geworden, dass auch das alte Testament nicht nur in Bruchstücken, sondern vollständig in den Händen des Volkes sein müsse. Hiezu also müsse eine Bibelgesellschaft helfen; sie habe das alte und das neue Testament entweder unentgeltlich oder doch zu niederem Preis an die geeigneten Leser abzugeben. Ferner aber beabsichtige sie, die theolog. Fakultät, auch von dem hebräischen und dem griechischen Urtext, sowie von der Vulgata Ausgaben an die Theologen zu billigem Preis abgeben oder auch verschenken zu lassen, wodurch dann „jene, welche einst in ihrem Amtsleben als Lehrer der Hl. Schrift auftreten und diesen autorem classicum ihrem Volke interpretiren müssen, an gründlichem Bibelstudio unendlich gewännen usw.“ „Denn wir halten dafür,“ heißt es dann weiter, „dass es wenig tauge, dem Volke die Heiligen

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 53. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_060.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)