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Schluss der Vorlesungen. Auch in dieser Sache suchte man jetzt genauere Vorschriften zu machen und strenger vorzugehen. Am 4. Sept. 1826 verordnete die Kuratel, dass künftig jeder einzelne Lehrer Anfang und Schluss seiner Semestralvorlesungen dem Kurator unmittelbar anzuzeigen habe. Aber schon bald darauf wurde diese Verordnung dahin abgeändert, dass die bezeichneten Angaben durch die vier Dekane eingereicht werden sollten. Dem Verzeichnis, welche die letzteren im Anfang des Jahres 1828 über die zwei vorhergehenden Halbjahre abgaben, sowie einzelnen Angaben aus den nächstfolgenden Jahren entnehme ich folgendes:

1) Anfang der Vorlesungen im Sommer.
a) theol. Fak. zwischen 3. u. 18. Juni.  
b) iur. 2. u. 14.
c) med. 2. u. 10.
d) philos. 3. u. 14.
2) Schluss der Vorlesungen im Sommer.
a) theol. Fak. 30. August bis 15. September.
b) iur. 28. 7.
c) med. 29. 10. September.  
d) philos. Schluss aller Vorlesungen am 25. Aug.

Dann fanden aber jeweils bis zum 4. Sept. täglich 7 bis 8 Stunden dauernde Prüfungen aus 8 bis 9 Gegenständen in dieser Fakultät statt.

3) Beginn der Vorlesungen im Winter.
a) theol. Fak. 5.–9. November.
b) iur. 6.–14.
c) med. 3.–15.  
d) philos. erste Woche im November.
4) Schluss der Vorlesungen im Winter.[1]
a) theol. Fak. 13.–29. März.
b) iur. 15.–31.
c) med. 20. März bis 6. April.
d) philos. 23. 2.  

  1. Diese Zahlen sind den Berichten vom Jahr 1830 – die sich allein vollständig vorfanden – entnommen. Die Schwankung ist im allgemeinen hier eine große, weil der „gesetzliche Termin“ der Samstag vor dem Palmsonntag war.
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_056.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)