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wodurch allein dasselbe erleichtert würde, da es immer ein Missstand sei, wenn, wie dieß nun seit einigen Jahren der Fall sei, stadtamtliche Polizeibediente mit Studentenarrestationen sich abzugeben hätten. Auf eine (noch) höhere Immatrikulationsgebühr könne man nicht einrathen, da mit Einschluss der Inskriptionsgebühren[1] – und die Inskriptionen halte man für eine sehr zweckmäßige Einrichtung – die für das akademische Bürgerrecht zu entrichtende Taxe doch schon bedeutend hoch sei. Besser wäre es übrigens, wenn die Sache eingerichtet würde wie in Heidelberg, wo die Stadt den Pedellen bezahlte…“

Namentlich infolge einer außerordentlichen Ausgabe von 6000 fl. für den Neubau der Anatomie stand man im Beginn des Jahres 1822 vor einem Fehlbetrag von 4842 fl. 26 kr. Um diesen decken zu können, stellte das Konsistorium am 22. Januar 1822 die Bitte an das Staatsministerium, die zur Universitätskirche[2] – welche seit 1813 geschlossen war – gehörigen Paramente, „welche als todtes Kapital da liegen und dem Verderben ausgesetzt sind“, veräußern zu dürfen. Dieser Bitte wurde vom Ministerium am 22. Februar d. J. entsprochen, jedoch ausdrücklich bemerkt, dass der Erlös „nicht definitive auf laufende Bedürfnisse ausgegeben werden solle,“ sondern nur zur Beschaffung der zur Deckung des Fehlbetrags nötigen Mittel. – Am 13. April d. J. beantragte dann die Wirtschaftsdeputation in dieser Sache weiter, dass man beim Ausschreiben in den öffentlichen Blättern darauf aufmerksam machen möge, dass diese Veräußerung der Kirchenparamente nicht auf dem Wege der Versteigerung geschehen werde, „weil zu einer öffentlichen Versteigerung nur Juden kämen, die nicht den Kunstwerth, sondern nur den Werth der Materie bezahlen würden.“ Das Konsistorium war mit diesem Antrag einverstanden, wünschte übrigens, dass die Bekanntmachung namentlich


  1. Diese betrugen z. B. in der philosophischen Fakultät im Sommerhalbjahr 1819 von 103 Zuhörern, mit Abzug des halben Guldens für den Pedellen, 8 fl. 27 kr., im Winterhalbjahr 1819/20 bei der gleichen Anzahl von Hörern 14 fl., Sommer 1820 bei 99 Hörern 13 fl. 3 kr. usw. – Die Gebühren waren eben noch je nach dem Stand auch hier verschieden (wie die bei der Immatrikulation und für die Vorlesungen). Alem. XX, 36 ff.
  2. Vgl. unten Abschnitt VI.
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_046.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)