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lautete: „Das höchste Staatsministerium wolle den zur Negoziation mit dem Schweizer Kanton Aargau bevollmächtigten Großh. Commissarius beauftragen, die Sache dahin einzuleiten, dass das der Universität Freiburg in Bezug auf jenes Kanonikat zustehende Recht von dem Kanton respektirt und dieser für den Fall, dass etwa dasselbe mit einem anderwärts präsentirten besetzt sein sollte, verbindlich gemacht werde, über eine für solches entweder von dem Tod des letzten Universitätspräsentirten Choriupp an zu rechnende jährliche und nach einem billigen Mittelbeitrage zu bestimmende, oder aber über eine Totalaversalsumme sich mit der Universität zu vergleichen.“ Das Staatsministerium willigte ein, durch den Ausgleichungskommissär Kreisrat Jäger einen solchen Versuch zu machen, worauf das Konsistorium alsbald durch Mertens ein Promemoria für Jäger verfassen ließ. Aber es wurde leider von diesem kein Gebrauch mehr gemacht: nach nochmaliger reiflicher Ueberlegung und Erwägung, dass nach dem Gang und dem Ergebnis der früheren Verhandlungen in den Jahren 1806 und 1810 doch keine Aussicht auf Erfolg vorhanden sei, stand Jäger mit Billigung des Staatsministeriums von dem Versuche ab.

Nachdem, wie oben erzählt, der Universität ihre Patronatsrechte im allgemeinen wieder zurückgegeben waren, fragte es sich aber doch, ob damit auch diejenigen Pfarreien zu besetzen ihr wieder zustehe, in deren Besitz früher Stiftungsexekutoren gewesen waren. So wurde z. B. 1824 die Pfarrei Lehen erledigt, in deren Besitz früher die Sapienzstiftungsexekution gewesen war. Die katholische Kirchensektion bestritt nun – wie aus Auftrag des Ministeriums die Kuratel am 21. April d. J. dem Konsistorium mitteilte – der Universität dieses Recht. Das Konsistorium ließ alsbald eine Gegenvorstellung an das Ministerium abgehen. Aber ohne die Hohe Schule zu fragen oder nur eine Anzeige zu machen, wurde die Pfarrei kurz darauf vergeben. Nun blieb freilich dem Konsistorium nichts übrig, als sich in die dermalige Vergebung zu fügen und nur zu bitten, „dass die künftigen Rechte der Universität inbezug auf diese Pfarrei gewahrt werden möchten.“ (25. VI.) Aber auch hierauf folgte wiederholt abweisliche Verfügung.


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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_034.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)