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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI

den von der Regierung bezeichneten ernennen wolle; womit auch das Verlangen, die Fixirung der Pfarrkompetenzien für alle Zukunft und die Ausgleichung der Differenz wegen der Zehendgefälle von Hausen ob Almendingen zu gleicher Zeit zu arrangieren, ausgedrückt, das Austauschungsprojekt inbezug auf die Schafnei Rottenburg aber abgelehnt ist.“

Auf Antrag der theol. Fakultät ließ man dem Kirchenrat erwidern: „1) was Rottenburg betreffe, so wünsche man, die Sache möchte in der Art ausgeglichen werden, dass die Regierung die sämtlichen Rechte und Einkünfte der Schafnei Rottenburg sich abtreten ließe gegen ein in der Gegend von Ehingen anzuweisendes Aequivalent von Gefällen. 2) Inbezug auf Ehingen habe sich seit 1813, da das erste Ansinnen, dieses Patronat abzutreten, gemacht worden, keine Aenderung zugetragen, und man könne also nicht einsehen, warum der seinem Abschluss nahe gewesene Vertrag nun umgestoßen werden solle.“

In Stuttgart ging man auf Austauschung der Gefälle gegen andere ein. Aber die Sache zog sich doch in die Länge, weil die Universität mit den angebotenen nicht zufrieden war und man sich lange nicht einigen konnte. Endlich erklärte das Konsistorium am 7. Nov. 1828 sich bereit, für Ehingen das Patronat zur Pfarrei Altsteißlingen, für Rottenburg jenes zur Pfarrei Bühl (im Oberamt Ehingen) anzunehmen. – Mit Genehmigung eines darauf sich beziehenden Vertrags durch das Ministerium d. J. am 13. Dez. 1830 war die Angelegenheit endlich der Hauptsache nach erledigt.

Unter den früher der Universität einverleibten Pfarrgütern war das im Luneviller Frieden ihr entzogene Kanonikat Rheinfelden unterdessen an den Kanton Aargau gekommen und der Universität so bei der allgemeinen Zurückgabe der Patronatsrechte (s. S. 17) nicht mehr zurückerstattet worden. Nun beschloss das Konsistorium am 26. Mai 1821, in einer Beschwerdeschrift die Ansprüche der Hohen Schule geltend zu machen und zu begründen mit dem § 8 des zwischen dem Großherzogtum Baden und dem Kanton Aargau am 27. Juli 1809 abgeschlossenen Staatsvertrages. Eine in dieser Sache niedergeschriebene Vorstellung, von Prof. Hofrat Mertens entworfen und durch die Kuratel dem Staatsministerium eingereicht,

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_033.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)