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Solche unangenehme Erfahrungen trugen jedenfalls auch dazu bei, dass man um so lieber auf einen andern Wunsch der Regirung in Beziehung auf diese schwäbischen Besitzungen einging, nämlich dieselben „gegen ein anderes näher gelegenes Objekt zu vertauschen“.[1] Der Minister Freiherr v. Berstett glaubte bei seiner Anwesenheit in Freiburg im Jahr 1821, der günstige Zeitpunkt zu einem solchen Tausch sei jetzt gekommen, die württembergische Regirung stelle mit der badischen auf sehr freundschaftlichem Fuß und suche ihr gefällig zu sein. Auch die badische Regirung selbst suche ihrerseits ihre Besitzungen in Württemberg zu vertauschen. – Man legte übrigens der Hohen Schule eine gänzliche Veräußerung ihrer Güter und Gefälle in Württemberg nahe. Das Konsistorium ging jedoch auf diesen Vorschlag nicht ein, da es für die Universität immer höchst wünschenswert sei, „dass der Haupttheil ihrer Dotation in liegenden Gründen und Gefällen bestehe, nicht weil dieselben ergiebiger seien als Geldkapitalien (au contraire) …, sondern weil nach der Erfahrung … der Fortbestand einer auf solche Art gegründeten Stiftung viel gesicherter ist…“ Dagegen erklärte sich das Konsistorium in derselben Sitzung (16. Juni 1821) bereit, die Gefälle in der Schaffnei Rottenburg gegen andere im Ehingischen oder Waldseeischen gelegene zu vertauschen. Zugleich ersuchte man die Kuratel um gutachtliche Begleitung dieser Bitte. Auf diese Eingabe hin wurde durch Erlass des Staatsministeriums vom 5. Juli das


  1. Auch den Vorschlag des Verkaufens hatte die Regirung nahegelegt. Schon am 15. Juni 1819 schrieb Rotteck aus Karlsruhe ans Konsistorium, „der ewige Refraint“ von allen Reden der Regierungsmitglieder sei, die Universität solle ihre Güter verkaufen, und Rotteck meinte damals selbst, ob man nicht mit dem württembergischen Zehnden den Versuch machen solle. Das Konsistorium war jedoch der Ansicht, „dass in einer Zeit, wo man so sehr damit beschäftigt sey, die Zehenden zu reluiren, es nicht rathsam scheine, einen Veräußerungsversuch zu machen. Man sehe zwar ein, dass man ein Opfer werde bringen müssen, allein die Regierung werde doch nicht fordern, dass … eine Veräußerung, wenn sie etwa fehlschlage, solle ratificirt werden, sie werde, die Bewilligung von Ueberschüssen aus der Staatskasse nicht von dem wirklichen Verkaufe der ausländischen Güter und Gefälle abhängig machen wollen…“
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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXI. Hanstein, Bonn 1893, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXI_030.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)