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1838 verfügt habe, „man finde sich nicht veranlasst, dem Universitätsamtmann zur Pflicht zu machen, jedesmal in das Theater zu gehen; es genüge, wenn ein Pedell anwesend sey und von dem übrigen Aufsichtspersonale unterstützt werde; auch sey es nicht nötig, dass der stadtamtliche Beamte unmittelbar bei Excessen einschreite, und wenn er dieß vermeide, werde er auch nicht compromittirt.“ Demgegenüber eröffnete das Kuratorium jetzt dem Universitätsamtmann, es wünsche, dass derselbe jedesmal den Vorstellungen beiwohne, jedoch nicht auf einem Sperrsitz, sondern in seiner Loge – was übrigens auch immer geschehen war, ausgenommen gerade jenen Sonntag, wo der Beamte wegen Krankheit das Bett hüten musste. – Der Senat seinerseits sprach am 3. Februar seine Meinung dahin aus, dass man die Sache auf sich beruhen lassen könne, da „die gute Sitte und der Anstand“ im Theater in der Zwischenzeit nicht mehr verletzt worden sei.

Im allgemeinen wurden in dieser Zeit vom Senat Ausschreitungen und Vergehen der Studenten nicht streng genug, wie es scheint, geahndet. Der Kurator sah sich deshalb veranlasst, in einem Erlass vom 21. August 1840 an den Senat unumwunden seine Meinung auszusprechen, dass „die Milde, welche bei Bestrafung der tätlichen Beleidigungen vorwaltet, auf den Ton der Studenten und den Ruf der Universität nachteilig wirken muss.“ Im weiteren wurde dann geklagt: „… leider wiederholen sich die eigentlichen Prügeleien der Studenten unter sich und mit anderen Individuen nur zu sehr. Die übrigen Universitäten bestrafen, wie die jeweils mitgeteilten Urteile ausweisen, Studiosen, welche ihre Conflicte mit Schimpfreden, mit der Faust oder dem Stock ausmachen, strenger und dulden solche Leute, die eben noch nicht würdig sind, an der ehrenvollen Universität Theil zu nehmen, nicht in der Gesellschaft. Meines Erachtens sollte Freiburg in diesem Punkte keiner andern Hochschule nachstehen…“

Das Universitätsamt fasste die Studentenstreiche nicht so leicht auf und suchte auf alle mögliche Weise dieselben zu verhindern oder aber mit möglichst vielen Fangarmen die Missetäter ergreifen zu können. Als z. B. im Frühjar 1841 die Bibliothekkommission einen der Unterpedellen für ihr Geschäft ganz in Anspruch nehmen wollte, erklärte das Universitätsamt, dass ihm drei Unterpedellen und zwar vorzüglich

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Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_246.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)