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Feier – so wurde ferner bestimmt – sind aus den Stiftungen, welche die Kommission in Vorschlag gebracht hat, die Kosten des Drucks der Rede aber, die im Durchschnitt sich nicht über 40 fl. belaufen sollen, aus sämtlichen Stiftungen nach Verhältnis zu bestreiten. (Durch Erlass des Ministeriums vom 25. Mai 1830 bestätigt.) – Am 21. Juni wurde der Tag des Anniversariums auf den 8. Juli angesetzt. Am 1. Juli wurde auch der Vorstand des Gymnasiums (damals „Gymnasialpräfekt“) aufgefordert, die Gymnasiasten, welche Stipendien genießen, zur Teilnahme aufzufordern.

Durch Erlass des Ministeriums d. I. vom 10. Oktober 1837 wurde ein Antrag der Universität genehmigt, wonach alle Stipendiaten verbunden sein sollen, am Ende eines jeden Semesters sich einer Prüfung zu unterwerfen aus den Fächern, welche zu hören sie durch die Studienpläne angewiesen sind, „mit der Modifikation jedoch, dass der Fortbezug der Stipendien nicht von der Erteilung der vorgeschlagenen Noten…, sondern lediglich von dem allgemeinen Urteil der Prüfungsbehörde abhängen soll, dass der Stipendiat nach dem Erfund der Prüfung und mit Rücksicht auf die für einzelne Stipendien bestehenden besonderen Vorschriften der Stifter zum Fortbezug des Stipendiums für würdig erklärt werde.“


X. Studenten und Studentenleben.
1) Frequenz.

Dass der Besuch von Mitte der dreißiger Jahre an abnahm und aus welchen Gründen dies geschah, ist schon oben dargelegt worden. Es erübrigt hier noch, durch Zahlen den Beweis zu liefern. Die Besuchsziffern waren folgende:

Jahrgang Inländer Ausländer Gesamtzahl
S. 1830 485 108 593
W. 1830/31 495 091 586
1831 476 083 559
1831/32 503 124 627
1832 450 107 557
1832/33 437 094 531
1833 409 075 484
1833/34 408 079 487
Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_230.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)