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Ahornbauer im Simonswälder Tal angehört, das ist nicht zu entscheiden. Auf die Frage: warum musste der von menschlicher Gerechtigkeit Verurteilte seine Unschuld durch das Stabwunder erweisen? lautet in Anbetracht der auch in hiesiger Gegend häufigen Hexenprozesse am einfachsten die Antwort: wegen der Anklage der Zauberei. Vielleicht hat auch in der Einsamkeit der Ahornhäuser einmal wirklich ein Mann gelebt, der als nachsinnender Grübler im Rufe stand, mehr zu können als Brod essen. Zauberische Beihilfe ferner leisten böse Geister. Wer einmal das Faustspiel selbst gesehn oder seinen Inhalt erzählen gehört, könnte sich leicht versucht fühlen, die Befragung der Teufel hier anzuknüpfen. Aber zum Zaubern gehört auch nach allgemeinem Volksbrauche ein Zauberbuch. Und wie kam der Kreuzbauer in den Besitz eines solchen? Da bot nun die Sage von der Hexenversammlung und dem Buche, wie sie im Schuttertal umging, eine bequeme Anknüpfung.

So denke ich mir die Entwicklung der Sage von den Ahornhäusern, die als Ganzes betrachtet, wol nicht alt ist. Wie mir scheint, sind sichtende Behandlungen einzelner Sagen wie die vorstehende nicht ohne Nutzen und es dürfte sich daher empfehlen öfter ähnliche Versuche anzustellen.


ABERGLAUBE UND BRÄUCHE DER BAUERN IM TAUBERGRUND.
VON
OTTO HEILIG,
HEIDELBERG.
(Fortsetzung zu Alem. XX, 280–285.)

Auf das Ackergeschäft und häusliche Leben beziehen sich folgende Beispiele.

65. Die Obstbäume schützt man durch Strohseile, die zu dicken Knoten zusammengebunden sind. Es geschieht stillschweigend an Johanni.

Empfohlene Zitierweise:
Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XXII. Hanstein, Bonn 1894, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XXII_082.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)