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10.

An einem Mittwoch und Freitag soll man nicht aus einem Hause aus- und in ein anderes einziehen, sonst darf man nicht lange daselbst bleiben.

11.

Ueber die Straße soll man keine Milch bloß tragen, sonst wird das Vieh verhext und bekommt böse Euter.

12.

Man darf die Milch (den Rahm) nur am Freitag stoßen, sonst geht die Butter nicht zusammen und gibt nicht viel.

13.

Das Kraut soll man nur am Vorabend vor Christi-Himmelfahrt setzen, wenn es geraten soll.

14.

Die Bohnen soll man nur am Bonifaziustag Mittags zwischen 11 und 12 Uhr, eigentlich wenn die Glocke 12 Uhr schlägt, stecken, dann hängen sich die Stöcke voll.

15.

Wenn man am Karfreitag Nachts zwischen 11 und 12 Uhr unbeschrauen Wasser aus dem Brunnen holt, so bekommt man einen guten Essig.

16.

Wenn die Nachteule oder ein Käuzchen – der Totenvogel – um ein Haus herum fliegt oder sich gar auf dasselbe setzt, so muss Jemand aus demselben sterben.

17.

Die Zwiebeln soll man nicht im zunehmenden Mond stecken und nicht im Zeichen des Steinbocks und des Stiers, sonst gibt es nur Stengel. – Ebenso das Kraut.

18.

Die Erbsen soll man in einem weichen Zeichen (Jungfrau, Zwilling, Wassermann) stecken, sonst werden sie nicht weich.

19.

Wenn man Vieh zu Markt treibt und es begegnet einem ein Frauenzimmer, so bedeutet dieses keinen guten Markt; wenn dasselbe noch spricht, so wird das Unglück vermehrt und die Bauern fluchen alle Wetter zusammen.

20.

Mittwochs und Freitags darf man keinen Stall ausmisten und keine Schweine heimtun, sonst verfällt das Vieh unter die Macht und Gewalt der Zauberer und Hexen.

Empfohlene Zitierweise:
Anton Birlinger, Fridrich Pfaff (Hrsg.): Alemannia XIX. Hanstein, Bonn 1892, Seite 164. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_XIX_174.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)