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die bekannten Niederschläge zur Folge. Die Beschäftigung mit dem Hebräischen erkennt man in seinen Gedichten, vor allem aber die griechischen Studien des Theocrit u. s. w. Das V Cap. ist überschrieben »die alemannischen Gedichte«. Der Verfasser gibt eine kurze Geschichte des Aufkommens der Alemannen und des Niederganges der Römer, definiert das Wort »alemannisch« und bespricht den Unterschied zwischen »schwäbisch« und »alemannisch.« Ich verweise bei der von ihm vielfach verkannten Sachlage auf die Einleitung zu meiner »Alemannia« Band I 1873 und die in meiner alemannischen Sprache, Berlin 1868, wo ich die allein richtigen Grenzmarken gezogen und in Uebereinstimmung mit Fachleuten zu festen Resultaten gekommen bin. Lezteres Buch kennt der Verf. nicht. Von S. 114 an wird die Stellung des Alemannischen zur Hochdeutschen Sprache erörtert auf Grund von Götzingers Hebel-Ausgabe. S. 116 ff. steht eine Abhandlung von der deutschen Dialect-Poesie überhaupt; S. 127 ff. finden wir die merkwürdige Geschichte der Entstehung und des Druckes der Hebel’schen Gedichte, deren Aufname von Seite Göthes, Jean Pauls, Jakobi’s. S. 138 ff. handelt von den Gattungen der allemannischen Gedichte. Es sind die Landschaftsbilder und Schilderungen des Naturlebens, des Volkslebens in Sagen und Bräuchen, wobei die Volkssage oben an steht, die bekanntlich Hebel so vortrefflich ethisch verwendet hat. Das VI Cap.: »der Rheinländische Hausfreund«, hat die Geschichte des bekannten Kalenders des Namens zum Vorwurfe, der unter Protection der Gymnasiums-Behörden ausgegeben ward. Wie wir alle wissen, hat dieser Kalender, den Hebel selbst längere Zeit redigierte, den alemannischen Dichter so recht zum Volksschriftsteller gemacht. Das weitere Capitel behandelt Hebel als Prediger und Mitglied der ersten Kammer der Landstände, sein Ehrengedächtnis und das Vreneli, die romantische Veronika Rohrer, die warscheinlich aus eigner Einbildung oder durch einen schlechten Wiz ihres Dienstherrn Mylius als Urbild des Gedichtes sich betrachtete und auch andere von dem Wahne beseelte. Dank dem Herausgeber für die schöne Gabe!

A. Birlinger.     


Ueber alemannische Gaugrenzen.

Gegen Dr. Pupikofer’s Artikel in den »Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner nächsten Umgebung« (vrgl. Alemannia II, pp. 285 und 286) ist, im Anschlusse an Anzeiger für schweizerische Geschichte, 1871 Nro. 2, 1874 Nro. 2, sowie an Mitteilungen den historischen Vereins von St. Gallen, Heft XIII, Excurs II (Gaugeographie im Anschlusse an die Schilderung der St. Gallen’schen Besitzungen), folgendes zu sagen:

1) Die viel genannte Urkunde Friedrich’s I d. d. 1155, betreffend

Empfohlene Zitierweise:
Anton Birlinger (Hrsg.): Alemannia III. Marcus, Bonn 1875, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Alemannia_III_087.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)