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das sie in dem Zusammenhang meiner Untersuchungen beanspruchen konnte, und so schied ich sie von der Aufnahme in dieselben aus, um sie in anderer Form zu veröffentlichen.

Ich erwähne diese Vorgeschichte der Arbeit, um den eigenthümlichen Charakter, den sie an sich trägt, zu erklären und den Leser auf dasjenige, was er zu erwarten hat, vorzubereiten. Sie ist nicht auf blosse Unterhaltung berechnet. Ursprünglich hervorgerufen durch ein Motiv rein wissenschaftlicher Art, wünscht sie auch das Ohr der Wissenschaft zu erreichen, ich meine nicht sowohl das der Jurisprudenz, für welche das Wenige, was sie ihr zu bieten vermag: die Begriffsbestimmung des Trinkgeldes, ohne sonderlichen Werth ist, da praktische Folgen sich daran nicht knüpfen, sondern das der Ethik und zugleich das der Nationalökonomie, welche bei Gelegenheit des Lohnbegriffs dieses Mitteldinges zwischen Lohn und Geschenk meiner Ansicht nach nicht minder gedenken sollte als der eigenthümlichen Gestaltung desselben in Form des Gehaltes und Honorars, auf die ich bei einer früheren Gelegenheit ihre Aufmerksamkeit zu lenken versucht habe.[1] Nach dieser Seite hin bildet der vorliegende Aufsatz ein Seitenstück zu dem über den Gehalt und

  1. In „Nord und Süd“ Bd. II, S. 152 ff. (1877), später in meinem „Zweck im Recht“ Bd. I, S. 200 ff.
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Rudolf von Jhering: Das Trinkgeld. Georg Westermann, Braunschweig 1882, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Trinkgeld.pdf/9&oldid=- (Version vom 31.7.2018)