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Beitrag wird zur Unterstützung hülfsbedürftiger Dienstboten verwandt. § 4: Die Liste der Mitglieder wird öffentlich bekannt gemacht. Die Entrichtung des Beitrages würde documentiren, dass es den Mitgliedern nicht um Ersparung, sagen wir vom Standpunkt der Dienstboten aus: Unterschlagung des Trinkgeldes, sondern um richtigere Verwendung desselben zu thun ist; sie würden damit sowohl vor sich selber als in den Augen des Publikums diesen Schritt rechtfertigen, und die Gemeinsamkeit desselben und die dem Verein gegenüber übernommene Verpflichtung, kurz die Deckung durch den Verein würde auch den ängstlicheren Naturen den Muth geben, ihren Vorsatz auszuführen. Es wäre eine Ablösung des Trinkgeldes mittelst Selbstbesteuerung, das Loskaufen eines lästigen Zolles nach Art von dem des Sundzolles und der Flusszölle – die Passage aus der Gesellschaft würde damit frei!

Statt des moralisch-verderblichen Einflusses würde das Trinkgeld fortan Segen stiften, und die dienende Classe, die im Anfang nur die für sie nachtheiligen Wirkungen der Neuerung zu verspüren hätte, würde im Laufe der Zeit, wenn die heilsamen zu Tage träten, nicht anstehen, sich mit derselben zu befreunden.[1]

  1. Gegenüber den Missverständnissen, denen meine Reformvorschläge von manchen Seiten ausgesetzt gewesen sind, halte ich es nicht für überflüssig, zu betonen, das dieselben nicht
Empfohlene Zitierweise:
Rudolf von Jhering: Das Trinkgeld. Georg Westermann, Braunschweig 1882, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Trinkgeld.pdf/63&oldid=- (Version vom 31.7.2018)