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Gelegenheit, er untersage dem Gesinde die Annahme der Trinkgelder, indem er demselben einen Zuschlag zum Lohn gewährt, dessen es im Fall der Uebertretung verlustig geht.

Ein weiterer Schritt wäre dann der, dass er diejenigen Familien, mit denen er verkehrt, für diese Einrichtung zu gewinnen suchte, womit sich dann als selbstverständliche Consequenz die Verabredung verbände, in ihren Häusern gegenseitig kein Trinkgeld zu geben. Ich verhehle mir nicht, dass die Durchführung dieser Massregel das Verhältniss eines intimeren Verkehrs zur Voraussetzung hat, also nur innerhalb engerer Kreise Aussicht auf Verwirklichung hat, bei einer Geselligkeit im grösseren Massstabe würde eine derartige persönliche Conspiration gegen das Trinkgelderunwesen sich durch die Verhältnisse von selber ausschliessen. Aber sie glaube ich durch ein anderes Mittel ersetzen zu können. Es ist die Bildung eines Vereins, welcher den angegebenen Zweck verfolgt, aber mit diesem negativen Zweck zugleich den positiven der Unterstützung hülfsbedürftiger Dienstboten verbindet. Ich würde die Statuten desselben in vier Paragraphen bringen können. § 1: Jedes Mitglied des Vereins verpflichtet sich, fortan in Gesellschaften kein Trinkgeld mehr zu entrichten. § 2: Statt dessen vielmehr einen jährlichen, dem eigenen billigen Ermessen zu überlassenden Beitrag an die Vereinskasse zu zahlen. § 3: Der

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Rudolf von Jhering: Das Trinkgeld. Georg Westermann, Braunschweig 1882, Seite 62. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Trinkgeld.pdf/62&oldid=- (Version vom 31.7.2018)