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aussetzen will, eine unabweisbare Abgabe geworden, ganz ebenso wie im Mittelalter für Kaufleute, die nicht ausgeplündert sein wollten, das Wegegeld an Raubritter und Wegelagerer oder wie so manche Steuern, die ursprünglich als freie Gaben entrichtet wurden, – eine Wirthshaussteuer.


VII.

Die reiche Einnahmequelle, welche sich dem Dienstpersonal in den Trinkgeldern eröffnet hatte, brachte ingeniöse Wirthe auf die Idee, den Strom auf ihre lechzenden Aecker zu lenken. Ein findiger Wirth war um das Mittel nicht verlegen. Das nächstliegende bestand darin, dass er sich bei Engagirung seiner Leute die Ablieferung aller ihnen zufliessenden Trinkgelder ausbedang. Aber das Mittel war ein unsicheres, da der Erfolg desselben durch die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit der Leute bedingt war, die gerade hier, wo es galt, eine ihnen zugedachte Gabe einem Anderen, für den sie nicht bestimmt war, auszuhändigen, auf eine schwere Probe gestellt ward, der Schwierigkeit der Controle gar nicht zu gedenken. Und zugleich war das Mittel aus eben diesem Grunde ein gehässiges – das unbefangene Rechtsgefühl der Leute konnte darin nur ein in Form Rechtens vorgenommenes Abjagen des ihnen Gehörigen erblicken. Auch der Eifer des Dienstpersonals und

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Rudolf von Jhering: Das Trinkgeld. Georg Westermann, Braunschweig 1882, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Trinkgeld.pdf/28&oldid=- (Version vom 31.7.2018)