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meinte er dann, „daß der Steuermann zufällig in der Nähe gewesen ist, als wir landeten. Er hat uns beobachtet und mitangesehen, wie wir mit unseren lebenden Flugmaschinen umgingen, hat sich dann in keckem Selbstvertrauen, das Tier ebenfalls lenken zu können, eines der Flugdrachen bemächtigt und wird sich nun schön ins Fäustchen lachen, daß wir – wir Dummköpfe ihm zu einem so seltenen Roß verholfen haben. Er ist uns jetzt gefährlicher als vordem, da er über das gleiche vortreffliche Fortbewegungsmittel verfügt wie wir. – Uns bleibt jetzt nichts anderes übrig, als zu zweien den noch vorhandenen Flugdrachen zu besteigen, der uns, wenn auch langsamer und mit einigen Ruhepausen, nach unserer Insel zurückbringen wird, wo wir den anderen Gefährten gegenüber nur zugeben können, daß wir uns bei dieser Streife nach dem gefährlichen Menschen recht töricht benommen haben.“




3. Kapitel.
Der Anschlag gegen die Niederlassung.

Peter Strupps Vermutung war tatsächlich in allen Punkten richtig. Der Steuermann hatte sogar beim Beobachten der Landung der Flugdrachen sehr genau aufgepaßt, welches der beiden Tiere leichter zu lenken und gehorsamer war. Dieses wählte er nachher aus, als er aus dem Verhalten Strupps und seines älteren Neffen unschwer gemerkt hatte, daß sie hinter ihm drein waren und ihn fangen wollten.

Weiter sagte ihm aber auch die ganze Art und Weise, wie die beiden Reiter der geflügelten Rieseneidechsen seine Fährte verfolgten oder aber nachher wiederzufinden suchten, daß seine erbittertsten Gegner – und als solche betrachtete er den Chemiker und Heinrich Wend – bereits hier im Lande Gigantea vor ihm angelangt sein mußten, sich dann mit Strupp und Karl vereinigt und nachher von dem glücklich dem Tunnel entronnenen Ernst Pötter erfahren hätten, daß mit seinem Eintreffen hier in kurzem zu rechnen sei.

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W. Belka: Das Land Gigantea. Verlag moderner Lektüre G.m.b.H., Berlin 1919, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Das_Land_Gigantea.pdf/12&oldid=- (Version vom 31.7.2018)